Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22378-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsregelung auf dem Muldeweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 2. November 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der Muldeweg ist von der Elbestraße bis zum Fuhneweg als Gemeindestraße ohne Nutzungseinschränkung und ab dem Fuhneweg als Gemeindestraße mit der Nutzungsbeschränkung Geh-/Radweg gewidmet. Da die Beschilderung nicht der Widmung entgegenstehen darf, ist der Bereich ab dem Fuhneweg entsprechend als Geh- und Radweg beschildert.
Dies vorangestellt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
Fahrzeuge, die mit Sonderrechten im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausgestattet sind. Dies sind z. B. Fahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind sowie Fahrzeuge denen eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO erteilt wurde.
Zu Frage 2:
Derzeit gibt es eine Ausnahmegenehmigung für einen Hausmeisterbetrieb zum Befahren des dortigen Geh-/Radweges.
Zu Frage 3:
Auf Antrag und in begründeten Fällen kann die Verwaltung eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren von Sonderwegen (z. B. Geh-/Radwegen) erteilen. Dabei müssen Anwohnende unter Vorlage eines Attests einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung stellen.
