Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22602-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.11.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Polizei ist auf die Verwaltung zugekommen, nachdem sie Gespräche mit Elternlotsen und der Mobilitätsbeauftragen der Grundschule Broitzem geführt hatte und bat u. a. um Prüfung des Wegfalls der genannten Rechtsabbiegespur. Hintergrund ist die Erhöhung der Schulwegsicherheit. Insbesondere weil sukzessive die Grundschule Broitzem zur Ganztagsschule ausgebaut werden soll und dadurch ein erhöhter Querungsbedarf vorliegen wird. Durch den Wegfall der Rechtsabbiegespur soll den Schulkindern eine möglichst kurze Überquerung der Fahrbahn ermöglicht werden.

 

Die Zufahrt zur Schule über den Kruckweg erfolgt nur von wenigen Lehrenden in einem engen Zeitfenster. Der Bring- und Holverkehr der Schüler*innen findet anderweitig - also nicht über diese Zufahrt - statt. Aufgrund der geringen und zeitlich begrenzten Verkehrsmengen, wurde zum Schutz der querenden Schulkinder die Rechtsabbiegespur entfernt. Maßgebliche Beeinträchtigungen des durchgehenden fließenden Verkehrs, von dem Abbiegen der Lehrenden auf das Grundstück der Grundschule Broitzem, werden durch diese Maßnahme nicht gesehen.

 

Die Verwaltung sieht in der Maßnahme eine verkehrsbehördliche Anordnung und somit ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Eine Änderung von Verkehrsbeziehungen ist nicht gegeben.

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