Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 23-22617
Grunddaten
- Betreff:
-
Umbesetzung im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beteiligt:
- DEZERNAT I - Dezernat des Oberbürgermeisters; 0300 Rechtsreferat; 0130 Referat Kommunikation
- Verantwortlich:
- Dr. Kornblum
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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19.12.2023
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Umbesetzung im Verwaltungsausschuss
- Anstelle von Ratsherrn Helge Böttcher wird Ratsfrau Leonore Köhler als Beigeordnete im Verwaltungsausschuss bestimmt.
- Ratsherr Helge Böttcher wird anstelle von Ratsfrau Leonore Köhler als Stellvertreter im Verwaltungsausschuss bestimmt.
- Umbesetzung in Ausschüssen
Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung
- Anstelle von Ratsherrn Helge Böttcher wird Ratsherr Gordon Schnepel in den Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung entsandt.
- Ratsherr Helge Böttcher wird anstelle von Ratsherrn Felix Bach als Stellvertreter im Ausschuss für Finanzen, Personal und Digitalisierung benannt.
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- Anstelle von Ratsfrau Leonore Köhler wird Ratsherr Helge Böttcher in den Ausschuss für Soziales und Gesundheit entsandt.
- Ratsfrau Leonore Köhler wird anstelle von Ratsherrn Helge Böttcher als Stellvertreterin im Ausschuss für Soziales und Gesundheit benannt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 71 Abs. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16. November 2021 die Besetzung des Verwaltungsausschusses und der Ausschüsse durch Beschluss festgestellt.
Gemäß § 75 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Satz 1 NKomVG ist für die Mitglieder des Verwaltungsausschusses jeweils eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestimmen. Dabei vertreten sich Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, gemäß § 75 Abs. 1 Satz 4 NKomVG untereinander.
Nach § 75 Abs. 1 Satz 6 i.V.m. § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Mitglieder des Verwaltungsausschusses, die sie benannt haben, durch andere Mitglieder ersetzen.
Gemäß § 51 der Geschäftsordnung (GO) sind für Ratsmitglieder in Ausschüssen mit Beschlussrechten nach § 6 der Hauptsatzung Stellvertreterinnen und Stellvertreter zu bestimmen. Stellvertreterinnen und Stellvertreter, die von derselben Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.
Nach § 71 Abs. 9 Satz 3 NKomVG können Fraktionen und Gruppen Ausschussmitglieder, die sie benannt haben, durch andere Ausschussmitglieder ersetzen.
Die Umbesetzungen im Verwaltungsausschuss und in den Ausschüssen stellt der Rat durch Beschluss fest.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 15. November 2023 die unter 1. und 2. genannten Änderungen in der Besetzung des Verwaltungsausschusses und der Ausschüsse mitgeteilt.
Die personellen Änderungen werden mit diesem Beschluss festgestellt.
