Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22651-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine erneute Minderausgabe der Lehrmittel in 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 40 Fachbereich Schule; 0300 Rechtsreferat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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08.12.2023
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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19.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Antrag der Gruppe Die FRAKTION. BS (Antrag DS 23-22651) vom 21.November 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die verantwortliche Bewirtschaftung der Budgets einschließlich globaler Minderausgabe erfolgt im Zusammenspiel zwischen Fachlichkeit und Finanzen durch die jeweilige Fachverwaltung und kann dort flexibel im Jahresverlauf gehandhabt werden. Dies vorweggenommen gebe ich folgende generelle Hinweise zum Verfahren unter Bezug auf die Mitteilung zur Umsetzung der globalen Minderausgabe im Haushaltsjahr 2023 (DS 23-22033).
Im Doppelhaushalt 2023/2024 der Stadt Braunschweig wurde für das Haushaltsjahr 2024 im Ergebnishaushalt eine globale Minderausausgabe ohne Zuordnung zu einzelnen Teilhaushalten oder Produkten in Höhe von 11,0 Mio. € eingeplant. Die Veranschlagung erfolgte insgesamt zunächst im Teilhaushalt Allgemeine Finanzwirtschaft.
Da es sich hierbei um eine in der Planung vorweggenommene pauschal veranschlagte Haushaltsverbesserung handelt, wird diese im Rahmen der Bewirtschaftung durch konkrete Minderaufwendungen oder durch Mehrerträge seitens der budgetbewirtschaftenden Organisationseinheiten ersetzt werden. Die Umsetzung soll in Form einer Sachkostensperre erfolgen. Bei der Festlegung der Beiträge werden ausschließlich Ansätze berücksichtigt, deren Ausschöpfung nach sorgfältiger Prüfung und unter Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen nicht erfolgen kann.
Für den Ergebnishaushalt hat die Stadt Braunschweig von der Regelung in § 4 Abs. 3 KomHKVO Gebrauch gemacht, wonach Teilhaushalte, Produktbereiche, Produktgruppen oder Produkte ganz oder teilweise durch Haushaltsvermerk zu einer Bewirtschaftungseinheit
(=Budget) erklärt werden können. Im Rahmen der Teilhaushaltsbudgets bestehen grundsätzlich die tatbestandlichen Voraussetzungen der unechten Deckungsfähigkeit nach § 18 und § 19 KomHKVO, der gegenseitigen Deckungsfähigkeit nach § 19 KomHKVO und der Übertragbarkeit nach § 20 KomHKVO. Somit sind die vorhandenen Budgetvermerke sehr weitgehend. Der betreffende Haushaltsansatz für Lehrmittel ist im Budget des Fachbereich Schule veranschlagt. Im Rahmen der Bewirtschaftung innerhalb des jeweiligen Haushaltsjahres stehen Umsetzungen innerhalb eines Budgets und über- bzw. außerplanmäßige Mittelbereitstellungen als Möglichkeiten des flexiblen Mitteleinsatzes zur Verfügung, falls der wider Erwarten der betreffende Haushaltsansatz unter Abzug einer etwaigen Sachkostensperre nicht auskömmlich sein sollte.
Die Herausnahme einzelner Haushaltsansätze beschränkt insoweit die flexible Mittelbewirtschaftung und Umsetzung der globalen Minderausgabe im Rahmen der laufenden Verwaltung.
