Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22677-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Laptop- und iPad-Klassen an Braunschweiger Schulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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08.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.11.2023 (DS 23-22677) wird wie folgt Stellung genommen:
Im Rahmen der Eckdatenüberprüfung für die 4. Fortschreibung des Medienentwicklungsplans wurden die Schulen auch gefragt, ob sie bereits mit elternfinanzierten Geräten arbeiten oder sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Nicht alle Schulen haben diese Frage beantwortet bzw. nur Teilantworten gegeben.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass bei den Grundschulen generell kein Bedarf für eine 1:1-Ausstattung der Schülerinnen und Schüler aller Klassen gesehen wird. Die seitens des Schulträgers bereitgestellten Geräte (Tablets, Notebooks, Computer) werden für die Vermittlung der Medienkompetenz dem Grunde nach als ausreichend betrachtet, auch wenn sich einige Schulen einen höheren Ausstattungsgrad wünschen.
Die Hauptschulen geben an, dass sie sich entweder bisher nicht mit dem Thema elternfinanzierte Endgeräte auseinandergesetzt oder sich gegen eine verpflichtende Elternfinanzierung für mobile Endgeräte ausgesprochen haben.
Bei den Berufsbildenden Schulen wird zum einen auf die Ausstattung eines Teils der Schülerinnen und Schüler mit mobilen Endgeräten durch die Ausbildungsbetriebe gesetzt und zum anderen auf die in den Schulen vorhandene Geräteausstattung. Einige Berufsbildende Schulen beschaffen spezielle schuleigene Software. Deren Nutzung ist auf nicht schulischen Geräten lizenztechnisch nicht möglich. Dazu kommt an den Berufsbildenden Schulen, dass viele Lernende bereits volljährig sind und ihre Ausstattung selbst finanzieren müssen. Daher ist hier eine elternfinanzierte Nutzung von Geräten nicht angedacht bzw. die Eigenfinanzierung größtenteils nicht möglich.
Das Thema elternfinanzierte mobile Endgeräte ist also zusammenfassend in Braunschweig vor allem für Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien relevant. Auch wenn einige Schulen die Möglichkeit eröffnen, das eigene mobile Endgerät unabhängig von Betriebssystem zu nutzen, zeigt sich, dass die Verlässlichkeit von IOS-Geräten im Unterricht und die zur Verfügung stehenden APPs für viele der Schulen ausschlaggebend dafür sind, dass die Wahl auf IOS-Geräte fällt. Selbst sehr alte Geräte können noch im Unterricht genutzt werden. Die Akkulaufzeit und die Geschwindigkeit der Geräte sind für den schulischen Einsatz voll zufriedenstellend. Die IOS-Geräte können über das Mobile Device Management von IServ in einer ersten Stufe datenschutzkonform ohne zusätzliche Kosten administriert werden. Grundsätzlich erfolgt die Einführung von elternfinanzierten Geräten in Abstimmung mit der Gesamtkonferenz der jeweiligen Schule.
Zu Frage 1:
Der Verwaltung ist die Lage bisher ausschließlich an den Gymnasien bekannt.
An sieben der neun Gymnasien ist eine verpflichtende Elternfinanzierung von mobilen Endgeräten nach Erlass des Kultusministeriums basierend auf § 71 des Niedersächsischen Schulgesetztes eingeführt worden. Zwei Gymnasien setzen eine freiwillige Elternfinanzierung mit nach dem „Bring your own Device“-Modell um.
Die Situation an den anderen Schulen wird von der Verwaltung abgefragt und anschließend im Schulausschuss bekanntgegeben.
Zu Frage 2:
Hier liegen der Verwaltung keine umfassenden Erkenntnisse vor. Die Informationen werden bei den Schulen abgefragt und anschließend im Schulausschuss bekanntgegeben.
Bisher bekannt ist, dass es Braunschweiger Schulen gibt, die Leasing bzw. Leasingkauf anbieten (z. B. über die Gesellschaft für digitale Bildung).
Zu Frage 3:
Wenn sich die Erziehungsberechtigten kein Gerät leisten können, dann stellen die Schulen den Schülerinnen und Schülern im Rahmen der Verfügbarkeit schuleigene Geräte (z. B. aus dem Sofortausstattungsprogramm) zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit der Unterstützung durch schuleigene Fördervereine oder Stiftungen bzw. private Vereine (wie z. B. Hey, Alter!).
