Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22363-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der Schülervertreter der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen Atakan Koctürk und Simon Pladwig vom 02.11.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1.:

Grundsätzlich haben die Schulen in Ihrer Entscheidungsverfügung viele Möglichkeiten der eigenen Raum- und Möbelgestaltung. Beispielhaft seien Farbgebungen der Wände oder Wandmalereien in Fluren oder Pausenräumen. Klassenräume sollten nur in Erwägung gezogen werden, wenn die Gestaltung ohne Auswirkung auf das pädagogische Raumprogramm verläuft.

Der Fokus sollte ausschließlich auf die Innenräume gelegt werden, da Außenwände in der Farbgestaltung teilweise baurechtliche Genehmigungen benötigen.

 

Zu Frage 2.:

An erster Stelle steht die Gesundheit der Gebäudenutzer. Es dürfen keine Farben verwendet werden, die für Innenräume nicht zugelassen sind. Auf Umweltfreundlichkeit der verwendeten Farben ist zu achten, z. B. Qualitätssiegel Blauer Engel. Sicherheitsrelevante Anlagen (z. B. Rauchmelder, Druckknopfmelder) dürfen nicht überstrichen werden. Ebenso wenig dürfen Schilder, Steckdosen, Lichtschalter, Lampen und Kabel überstrichen werden.  Bei der Ausführung in Eigenleistung ist zudem auf Arbeitssicherheit zu achten. Dies kann in Fluren oder Treppenhäusern mit hohen Decken relevant werden. Akustikflächen dürfen grundsätzlich nicht überstrichen werden, damit sie ihre Wirksamkeit nicht einbüßen.

Das Vorhaben sollte über die genehmigende Schulleitung an den Fachbereich Schule und den Fachbereich Gebäudemanagement kommuniziert werden. Hintergrund ist die Vermeidung von Doppelarbeit, sollte beispielsweise ein Anstrich im Rahmen einer Sanierung geplant sein.
 

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