Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22362-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aktuell wird die politische Diskussion um die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes in gastro­nomischen Betrieben, wie z. B. Kantinen und Schulmensen geführt. Hier ist folgende Unter­scheidung der Mehrwertsteuersätze zu beachten.

 

Der Mehrwertsteuersatz beträgt 0 Prozent, wenn die Mittagessenversorgung Erziehungs- oder Ausbildungszwecken“ dient, er beträgt 7 Prozent, wenn das Mittagessen nur zu einer Schulmensa angeliefert wird und er beträgt 19 Prozent, wenn Anlieferung und Ausgabe er­folgen. Dieses ist in den Braunschweiger Schulen sehr unterschiedlich organisiert, so dass nicht von einer pauschalen Preiserhöhung auszugehen ist. Zudem gibt es unterschiedliche vertragliche Regelungen zu Preiserhöhungen mit den einzelnen Caterern.

 

Dieses vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anfrage der Schülervertreter der allge­meinbildenden u. berufsbildenden Schulen vom 02.11.2023 wie folgt Stellung:

 

Zu Fragen 1 und 2:

 

Familien mit einem sozioökonomischen schwächeren Hintergrund nnen auf Antrag im

Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) ein kostenloses Schulmittagessen erhal­ten. Berechtigt sind Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),

Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und

bei Erwerbsminderung), Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asyl­bewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

 

Diese Leistungen werden im Jobcenter Braunschweig (Bürgergeld) bzw. in der Stadt-verwaltung (Fachbereich Soziales und Gesundheit) bearbeitet. Der Fachbereich Schule

ist unterstützend in der Beratung tätig.

 

In diesem Zusammenhang nimmt die Stadt Braunschweig seit März 2023 am „IN FORM-Projekt: BuT Kostenfreies Schulmittagessen“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, zusammen mit weiteren Schulträgern in Niedersachsen (z. B. Hannover, Emden, Peine) teil.

 

Diese Mitarbeit dient der Entwicklung eines städtischen Handlungskonzeptes für die Steige­rung der Teilnahmequote von BuT-berechtigten Schülerinnen und Schülern am kostenfreien Mittagessen in Ganztagsschulen.


Alternativ kann im Einzelfall über den Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche eine finanzielle Unterstützung für das Schulmittagessen beantragt werden, wenn die not­wendigen Voraussetzungen vorliegen.

 

Weitere Informationen sind dem nachfolgenden Flyer sowie der städt. Internetseite (incl. mehrsprachiges Erklär-Video) zu entnehmen.

 

https://www.braunschweig.de/leben/schule_bildung/bildungsbuero/Flyer_Schulmittelfond_297x210_DIn_Lang_370_201911_Web.pdf

 

https://www.braunschweig.de/vv/produkte/V/50/50_1/50_11/SG_BuT/but.php

 

Um es darüber hinaus, Familien, die vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten haben, zu ermöglichen, dass ihre Kinder auch in dieser Phase weiterhin ein Schulmittagessen erhalten können, wurde im System MensaMax eine Kreditlinie in Höhe von 150,00 Euro eingezogen. Je nach Preis des Mittagessens an der jeweiligen Schule, wird so eine weitere Teilnahme für ca. eineinhalb Monate sichergestellt (DS 23-21225-01).

 

Zu Frage 3:

 

Zusätzliche kommunale Finanzmittel sind nicht vorhanden.


 

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