Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22362-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulessen für alle!
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit; 0500 Sozialreferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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08.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aktuell wird die politische Diskussion um die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes in gastronomischen Betrieben, wie z. B. Kantinen und Schulmensen geführt. Hier ist folgende Unterscheidung der Mehrwertsteuersätze zu beachten.
Der Mehrwertsteuersatz beträgt 0 Prozent, wenn die Mittagessenversorgung „Erziehungs- oder Ausbildungszwecken“ dient, er beträgt 7 Prozent, wenn das Mittagessen nur zu einer Schulmensa angeliefert wird und er beträgt 19 Prozent, wenn Anlieferung und Ausgabe erfolgen. Dieses ist in den Braunschweiger Schulen sehr unterschiedlich organisiert, so dass nicht von einer pauschalen Preiserhöhung auszugehen ist. Zudem gibt es unterschiedliche vertragliche Regelungen zu Preiserhöhungen mit den einzelnen Caterern.
Dieses vorausgeschickt nimmt die Verwaltung zur Anfrage der Schülervertreter der allgemeinbildenden u. berufsbildenden Schulen vom 02.11.2023 wie folgt Stellung:
Zu Fragen 1 und 2:
Familien mit einem sozioökonomischen schwächeren Hintergrund können auf Antrag im
Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) ein kostenloses Schulmittagessen erhalten. Berechtigt sind Kinder aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld),
Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung), Wohngeld, Kindergeldzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Diese Leistungen werden im Jobcenter Braunschweig (Bürgergeld) bzw. in der Stadt-verwaltung (Fachbereich Soziales und Gesundheit) bearbeitet. Der Fachbereich Schule
ist unterstützend in der Beratung tätig.
In diesem Zusammenhang nimmt die Stadt Braunschweig seit März 2023 am „IN FORM-Projekt: BuT – Kostenfreies Schulmittagessen“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, zusammen mit weiteren Schulträgern in Niedersachsen (z. B. Hannover, Emden, Peine) teil.
Diese Mitarbeit dient der Entwicklung eines städtischen Handlungskonzeptes für die Steigerung der Teilnahmequote von BuT-berechtigten Schülerinnen und Schülern am kostenfreien Mittagessen in Ganztagsschulen.
Alternativ kann im Einzelfall über den Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche eine finanzielle Unterstützung für das Schulmittagessen beantragt werden, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Informationen sind dem nachfolgenden Flyer sowie der städt. Internetseite (incl. mehrsprachiges Erklär-Video) zu entnehmen.
https://www.braunschweig.de/vv/produkte/V/50/50_1/50_11/SG_BuT/but.php
Um es darüber hinaus, Familien, die vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten haben, zu ermöglichen, dass ihre Kinder auch in dieser Phase weiterhin ein Schulmittagessen erhalten können, wurde im System MensaMax eine Kreditlinie in Höhe von 150,00 Euro eingezogen. Je nach Preis des Mittagessens an der jeweiligen Schule, wird so eine weitere Teilnahme für ca. eineinhalb Monate sichergestellt (DS 23-21225-01).
Zu Frage 3:
Zusätzliche kommunale Finanzmittel sind nicht vorhanden.
