Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22701
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandbericht zum Jugendbüro und dem Jugendparlament
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Beschluss des JHA vom 22.11.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, bis zur Sitzung des VA am 12.12.23 einen schriftlichen Sachstandsbericht zum Jugendbüro und Jugendparlament vorzulegen. Dabei ist auf die vom Rat am 16.05.2023 (23-20921) beschlossenen Punkte einzugehen.
Entsprechend wird wie folgt berichtet:
- Es wird ein Jugendparlament gegründet. Dabei berät die Verwaltung die AG Jugendparlament bei den Formalitäten zur Gründung eines Jugendparlaments (Satzung, Geschäfts- und Wahlordnung etc.). Sie prüft die rechtliche Einbettung unter Beachtung der Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag.
Die AG Jugendparlament hat ihre kontinuierliche Arbeit nach dem Ratsbeschluss fortgesetzt und in monatlich stattfindenden Treffen und einem Workshop die Wahlordnung erarbeitet. Diese wurde mit dem Referat Stadtentwicklung, Statistik, Vorhabenplanung - Stelle Wahlen und der Datenschutzbeauftragten inhaltlich abgestimmt. Des Weiteren hat die AG Jugendparlament an überregionalen Treffen zur Vertiefung ihrer Kenntnisse zur Arbeit in einem Jugendparlament teilgenommen.
Der Beschluss zur Wahlordnung ist für die Dezembersitzung des Rates vorgesehen. Die eigentliche Wahl soll dann im März 2024 online stattfinden. Die erste Aufgabe des sich konstituierenden Jugendparlamentes wird die Erarbeitung der Geschäftsordnung und der Satzung durch die gewählten Mitglieder sein.
- Als zentrale Anlaufstelle für Jugendliche und zur Bündelung der Beteiligungsformate wird ein Jugendbüro eingerichtet.
Die Immobiliensuche ist noch nicht abgeschlossen, da die Prüfung angemessener Räumlichkeiten bzw. Liegenschaften noch andauert.
Um den Anforderungen (Raumprogramm) aus dem bisherigen Beteiligungsprozess mit den Jugendlichen und der Politik gerecht werden zu können und unter Beachtung von Wirtschaftlichkeitsaspekten für ein befristetes Projekt, wurden im Zeitraum zwischen der letzten JHA-Sitzung und dieser Mitteilung zwei weitere mögliche Immobilien ins Auge gefasst. Ferner soll nunmehr nach einer dezernatsübergreifenden internen Abstimmung eine weitere Untersuchung von Immobilien erfolgen.
- Die Verwaltung sucht geeignete Räumlichkeiten in der Innenstadt für das Jugendbüro und das Jugendparlament.
Im Jahr 2023 wurden bislang insgesamt zehn Immobilien besichtigt.
Unter Berücksichtigung der Größe, Barrierefreiheit und der Umbau-/ Sanierungserfordernisse, erfüllen bislang nur zwei der Immobilien die geforderten Kriterien. Da durch die Einrichtung eines eigenen Sitzungssaals erhebliche mittelfristige Kosten verursacht werden würden, wurde verwaltungsintern entschieden, dass das Jugendparlament – wie auch andere Ausschüsse – auf die bestehenden Sitzungsräume innerhalb der Verwaltung Zugriff erhalten soll.
- Die Finanzierung des Personals, der Miete sowie der Einrichtung und Ausstattung der Räumlichkeiten (Mobiliar, digitale Infrastruktur etc.) erfolgt über das Förderprogramm „Resiliente Innenstädte“.
Eine der Grundbedingungen für den Erhalt von Fördermitteln über das o.g. Förderprogramm liegt darin, dass durch das Projekt eine „Belebung der Innenstadt“ erfolgen muss. Würde bspw. eine Immobilie ohne Innenstadtlage ausgewählt werden, so käme eine Förderung über das Programm nicht (mehr) in Betracht. Die entstehenden Aufwendungen für Personal- und Sachkosten würden dann in vollem Umfang den Haushalt der Stadt belasten.
Insgesamt stünden über das o.g. Förderprogramm absehbare Fördermittel in Höhe von 1.885.892 € für das Projekt „Jugendparlament und Jugendbüro“ zur Verfügung. In der Vorbereitung des Antragsverfahrens hat sich gezeigt, dass zwei getrennte Anträge für das Personal und die Immobilie gestellt werden müssen.
Der Antrag für das Personal wurde mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 1.132.628 € am 24.08.2023 gestellt. Die Förderung des Landes beläuft sich dabei auf 40 % und somit auf 453.051,20 €.
Eine Entscheidung bezogen auf den bereits gestellten Antrag liegt derzeit noch nicht vor.
Für den zweiten Antrag zur Immobilie stehen insgesamt noch 753.264 € Fördersumme zur Verfügung. Darüberhinausgehende Mittel für Miete müssen aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden.
- Dem Jugendbüro werden für die organisatorische Begleitung und fachliche Unterstützung des Jugendbüros und des Jugendparlaments sowie für digitale Beteiligungsmöglichkeiten 2,5 zusätzliche Stellen zunächst für die Dauer des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ zugeordnet.
Die Stellen sind ab dem Stellenplan 2023 befristet berücksichtigt und können nach Bewilligung der Fördermittel ausgeschrieben und besetzt werden. Die Fördermittel für die Personalstellen wurden am 24.08.2023 beantragt. Inzwischen wurde der Antrag auf Start der Stellen 01.03.2024 geändert, da der 01.01.2024 nicht mehr realistisch ist.
- Dem Jugendbüro wird ein jährliches Budget in Höhe von 50.000 € insbesondere für Beteiligungsaktionen und -projekte zugeordnet. Dem Jugendparlament werden 20.000 € pro Jahr zur freien Projektplanung und 5.000 € pro Jahr für Kosten der allgemeinen Verwaltung zur Verfügung gestellt.
Die Mittel in Höhe von insgesamt 75.000 € stehen ab dem Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. Die Mittel des Jahres 2023 wurden für die globale Minderausgabe berücksichtigt, da eine Verwendung ohnehin erst nach der Wahl des Jugendparlaments und mit Besetzung der Personalstellen erfolgen kann.
