Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22372-01
Grunddaten
- Betreff:
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Geschwindigkeit auf der Straße "Am Lehmanger"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 02.11.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften ist vom Verordnungsgeber der Straßenverkehrsordnung (StVO) bundeseinheitlich für alle Kraftfahrzeuge auf 50 km/h festgelegt worden. Es steht somit nicht im freien Ermessen der Straßenverkehrsbehörde, eine andere Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. Gleichwohl sind in der StVO Ausnahmen benannt, bei denen dies unter gewissen Voraussetzungen möglich oder bei besonderen Umständen wie zur Verhütung von außerordentlichen Schäden an der Straße, vor sogenannten sensiblen Einrichtungen (Kita, Schule, Seniorenzentrum), aus Lärmschutzgründen oder Gefahrenlagen geboten ist.
Der Straßenzustand bedingt keine Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Die einzige sensible Einrichtung – das Seniorenpflegeheim Haus Am Lehmanger – befindet sich bereits innerhalb der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (zwischen den Einmündungen Moselstraße und Möhlkamp). Weitere sensible Einrichtungen, die im Sinne der StVO zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung führen können sind nicht vorhanden.
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Straße Am Lehmanger, außerhalb der bereits vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkungen, käme aus Gründen des Lärmschutzes in Betracht, wenn es sich dort um Lärmschwerpunkte handelt. 2020 wurde die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes beschlossen. Ziel der Lärmaktionsplanung ist eine Verringerung der Lärmbelastung; zur effektiven Lärmminderung ist in der Regel eine Prioritätensetzung hinsichtlich der Handlungsoptionen erforderlich. Es wurden insgesamt 76 Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet identifiziert. Die Straße Am Lehmanger gehört nicht dazu.
Eine Gefahrenlage ist aufgrund der Kurve zu bejahen, daher besteht dort eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 40 km/h. Eine weitere Gefahrenlage liegt auf der Straße Am Lehmanger nach Kenntnis von Polizei und Verwaltung nicht vor.
Die Voraussetzungen für eine durchgängige Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Straße Am Lehmanger liegen somit nicht vor.
Grundsätzlich wird die künftige Verkehrsbedeutung der Straße Am Lehmanger zu klären sein, um darauf aufbauend einen Straßenquerschnitt festzulegen.
