Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22718-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU Fraktion vom 6. Dezember 2023 (DS 23-22718) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

 

Am 30. Oktober 2023 hat der Niedersächsische Städtetag die vom Niedersächsischen Finanzministerium erstellten regionalisierten Daten für Niedersachsen bekannt gemacht. Die vor allem im laufenden Jahr erwartete Verbesserung bei der Gewerbesteuer zeigt sich auch bei der Stadt Braunschweig. Aktuell wird für 2023 von Mehrerträgen in Höhe von rd. 10 Mio.  ausgegangen. Von zukünftigen Mehrerträgen gegenüber der Einplanung kann aktuell nicht ausgegangen werden.

 

Die erwarteten Erträge im laufenden Jahr beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wurden aufgrund der aktuellen Steuerschätzung nach unten korrigiert. Auf Empfehlung des Deutschen Städtetages wurden die Wachstumsraten der Jahre 2025 und 2026 reduziert. Es ergeben sich nach den aktuellen Prognosen Mindererträge zwischen 4,4 Mio. € und 7,8 Mio.  gegenüber der Einplanung in den Jahren 2023 bis 2027.

 

Am 22. November 2023 sind die vorläufigen Berechnungsgrundlagen für den kommunalen Finanzausgleich 2024 sowie die darauf basierenden Ergebnistabellen veröffentlicht worden. Danach ergeben sich für die Schlüsselzuweisungen gegenüber der Einplanung in den Jahren 2024 bis 2027 Mindererträge in Höhe von rd. 2,5 Mio. € bis 3,0 Mio. €. Ergänzend nicht beeinflusst von der Herbst-Steuerschätzung - weise ich darauf hin, dass sich bei den Schlüsselzuweisungen im Jahr 2023 Mindererträge in Höhe von rd. 8,2 Mio. € ergeben.

 

Bei den weiteren wesentlichen Steuerarten ergeben sich nach der Steuerschätzung nur unwesentliche Abweichungen zur Haushaltsplanung. Im Ergebnis sind keine Entlastungen aus den Ergebnissen der Steuerschätzung zu erwarten.

 

Zu Frage 2:

 

Eine Inanspruchnahme der Deckungsreserven (Energiekostensteigerungen und Inflationsausgleich) ist bisher lediglich zur Deckung von Mehrkosten im Bereich der investiven Bautätigkeit erfolgt.

 

Allerdings zeichnen sich steigende Verlustausgleiche im Gesundheitswesen (SKBS) und im ÖPNV (BSVG) in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 ab. Somit wird voraussichtlich die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Form einer überplanmäßigen Aufwendung erforderlich. Etwaige Minderaufwendungen können derzeit nicht beziffert werden.

 

In Bezug auf das Gesamtergebnis 2023 stehen maßgebliche Änderungen daher noch nicht fest. Im Hinblick auf die Haushaltssituation 2024 ff. zeichnen sich erschwerend bereits jetzt folgende negativen Einflusstatbestände ab:

 

  • Ratsbeschlüsse bzw. Fraktionsanträge für freiwillige Aufgaben oder Standardausweitungen (z. B. Nachbarschaftszentren, Kindertagespflege, Trinkbrunnen, 2- statt 1-Feld-Sporthalle in Veltenhof, Bau von 3x3-Courts auf der BSA Bienroder Weg)
     
  • Steigende Verlustausgleiche infolge der durch die Stadt nicht oder wenig beeinflussbaren Anforderungen und Zuschüsse im Gesundheitswesen (SKBS) und im ÖPNV (BSVG)
     
  • Mehrkosten bei Investitionen durch Baukostensteigerungen und erhöhte Baustandards in bereits beschlossenen Projekten
     
  • Unsicherheiten bei den Steuererträgen (z. B. Risiken bei der Gewerbesteuer durch Änderungen der gewerbesteuerlichen Organschaft von Unternehmen, das Wachstums-chancengesetz)

 

Zu Frage 3:

 

Das Bundesverfassungsgericht hat den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 des Bundes r verfassungswidrig und nichtig erklärt.

 

Unmittelbare Auswirkungen auf die Möglichkeiten der Schuldenaufnahme können daraus für die kommunale Ebene nicht abgeleitet werden (s. Stellungnahme zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 27.11.2023). Das Urteil hat bislang noch nicht klar absehbare Folgen für die Haushaltspolitik des Bundes in den kommenden Jahren. Nicht absehbar sind damit derzeit weitere mögliche Folgen für die Kommunalhaushalte (ggf. Ergebnisbelastungen).

 

Nach den vorliegenden Informationen der Kommunalen Spitzenverbände sind diverse Programme der KfW und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von einem Antrags- und Bewilligungsstopp betroffen. Bestehende Förderbescheide werden davon nicht berührt.

 

Es wird versucht, über die kommunalen Spitzenverbände genauere Erkenntnisse zu erlangen.

 


 

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