Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22652-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Gruppe Die FRAKTION. - DIE LINKE., Volt und Die PARTEI vom 21.11.2023 (DS 23-22652) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:


Die Einrichtung von Drug Checking Stationen ist in § 10b Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt. Damit Drug Checking Stationen eingerichtet werden können, bedarf es einer Rechtsverordnung der Landesregierung. In Niedersachsen gibt es eine solche Rechtsverordnung bisher nicht. Ob und wann mit einer entsprechenden Rechtsverordnung gerechnet werden kann, ist der Verwaltung nicht bekannt.

 

Sofern eine Rechtsverordnung vorliegt, bedarf es aufgrund der Erfahrungen aus Berlin umfangreicher, zeitintensiver Vorarbeiten vor Einrichtung einer Drug Checking Station.
So ist u. a. ein aussagefähiges Konzept zu erstellen und eine Kooperationsvereinbarung zwischen Justiz, Polizei, Träger, Kommune und Prüfinstitut zu schließen.

 

Zu Frage 2:

 

Der finanzielle Aufwand wäre zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu beziffern.

 

Aufgrund der Erfahrungen in Berlin entstehen Kosten für folgende Ausgabepunkte:

 

-          Räumlichkeiten für eine Laborstelle zur Entgegennahme von Proben

-          Personal für die Entgegennahme von Proben (Laborant und Hilfskraft)

-          Staatl. Labor für das Testen der Proben

-          Räume und Personal für Sprechstunden (Besprechung der Testergebnisse). In Berlin gibt es drei Trägervereine, die mit insgesamt 200.000 € bezuschusst werden.

 

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