Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22720-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Eine Zukunft für die Kita Sterntaler - vielleicht in den Räumlichkeiten der Astrid-Lindgren-Schule?!
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie; 0650 Referat Hochbau
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
19.12.2023
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Anfrage bezieht sich auf die in Kralenriede befindliche Kindertagesstätte Morgenstern in Trägerschaft der Sterntaler gGmbH.
Bei einer drohenden Schließung einer Kindertagesstätte handelt es sich rechtlich gem.
§ 47 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII um ein meldepflichtiges Ereignis seitens des Trägers der Kindertagesstätte gegenüber dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) als zuständiger fachlicher Aufsichtsbehörde, bei dem auch die federführende Zuständigkeit für die Bearbeitung und Unterstützung liegt. Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig wird in diesen Prozess (lediglich) einbezogen. Eine Meldung seitens des Kita-Trägers (Sterntaler gGmbH) lag dem RLSB allerdings auf telefonische Nachfrage durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie bis dato nicht vor. Das RLSB wird – trotz der unterlassenen Meldung durch den Träger – nun auf Basis der Initiative des Fachbereichs Kinder, Jugend und Familie aber zeitnah Kontakt zum Träger aufnehmen.
Dies vorangeschickt, beantwortet die Verwaltung die Anfrage der CDU-Fraktion vom 6.12.2023 (DS 23-22720) wie folgt:
Zu 1.:
Aktuell gibt es im Nordosten von Braunschweig keine angespannte Versorgungssituation im Bereich der Kindertagesbetreuung. In diesem Kindergartenjahr konnte das bestehende Angebot sogar noch durch die Inbetriebnahme der Kita Warnekamp am Schwarzen Berg und aktuell der Kita Kornblumenstraße in Querum erweitert werden. Im Februar ist die Eröffnung der VW-Betriebskita Löwenkinder in der Vorwerksiedlung geplant
Die problematische Raumsituation der Kindertagesstätte Morgenstern ist zudem differenziert nach den unterschiedlichen Altersstufen und Angebotsformen zu betrachten. Ggf. wären
39 Krippen- und 72 Kindergartenkinder betroffen, die aktuell in die städtische Angebotsplanung einfließen. Selbstverständlich wird eine solche Entwicklung in der kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsplanung aufgegriffen und es werden dann gemeinsam mit dem Träger und dem RLSB tragfähige Handlungsoptionen entwickelt.
Die Kita Morgenstern hält für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler der Christlichen Grundschule 36 Schulkindbetreuungsplätze vor. Sollte es in diesem Rahmen freie Kapazitäten geben, können diese nach individueller Prüfung im Einzelfall auch von Schülerinnen und Schülern aus anderen Grundschulen belegt werden. Die Schulkindbetreuung für die Grundschule Querum erfolgt in und an der Grundschule Querum durch verschiedene Träger der Jugendhilfe. Diese Angebote werden seit Jahren kontinuierlich ausgebaut. Für die Versorgung der Grundschulkinder aus Querum ist die Betreuung der Kita Morgenstern nicht relevant. Für Betreuungsbedarfe der Christlichen Grundschule hingegen gibt es zum Angebot der Kita Morgenstern keine Alternative.
Zu 2. und 3.:
Die Astrid-Lindgren-Schule läuft wie alle Förderschulen Lernen in Niedersachsen aufgrund schulgesetzlicher Vorgaben zur Inklusion zurzeit jahrgangsweise aus. Dieses Auslaufen endet nach dem Schuljahr 2026/2027. Bis zum Ablauf des Schuljahres 2022/2023 war auch noch die Außenstelle der Grundschule Schunteraue in der Schulanlage Schuntersiedlung untergebracht. Mit ihrer Verlegung an den Hauptstandort der Grundschule Schunteraue in der Kralenriede sind zwar Räume frei geworden. Diese sollen aber mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 für die Unterbringung der Förderklassen Sprache der Grundschule Heidberg genutzt werden, die zurzeit noch in der Grundschule Altmühlstraße untergebracht sind. Dort sollen sie ausziehen, um den Raumbedarf der Grundschule Altmühlstraße abdecken zu können.
Die durch das Auslaufen der Astrid-Lindgren-Schule sukzessive freiwerdenden Räume sollen für die Unterbringung von Schulklassen aus zu sanierenden Schulen zur Verfügung gestellt werden, da durch das Freiziehen von Räumen Sanierungen wirtschaftlicher abgewickelt und Kosten für die Aufstellung von mobilen Raumeinheiten vermieden werden können. Außerdem gibt es im Zuge der Schulentwicklungsplanung noch eine weitere Nachnutzungsmöglichkeit dieser Räume, die sich die Verwaltung offenhalten muss.
Aus den beschriebenen Gründen besteht städtischer Eigenbedarf, sodass in der Schulanlage am Tostmannplatz keine Räumlichkeiten für die Unterbringung des Familienzentrums Morgenstern zur Verfügung gestellt werden können. Anderweitige schulische Räumlichkeiten stehen ebenfalls nicht zur Verfügung. Der Träger der Einrichtung ist hierüber informiert worden.
