Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22723
Grunddaten
- Betreff:
-
Sitzung des Beirats ALBA Braunschweig GmbH vom 15.09.2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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29.12.2023
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 27.09.2011 hat der Beirat der ALBA Braunschweig GmbH (ALBA) beschlossen, dass zur Stärkung des Beirats und zur Verbesserung der Kommunikation die Beratungen im Beirat durch die Verwaltung aufbereitet und dem Fachausschuss zur Verfügung gestellt werden sollen. Die beschriebenen Beratungen geben den zum Zeitpunkt der Beiratssitzung am 15.09.2023 aktuellen Sachstand wieder.
Techniken zur Störstoffdetektion im Bioabfall
Die Anforderungen bezüglich der Detektion des Fremdstoffanteils im Bioabfall steigen. Deswegen wird im Oktober das Produkt „Deepscan“ der Fa. Zoeller probeweise getestet, um damit „leitende Stoffe“ innerhalb der Biotonne identifizieren zu können. Kunststoffe können damit nicht erfasst werden. Das zusätzliche und zukünftige Erkennen von Kunststoffen im Bioabfall ist für die weitere Verwertung aber von besonderer Wichtigkeit.
Fehl befüllte Tonnen könnten dann von der Entsorgung ausgeschlossenen werden, ähnlich wie es heute durch Feststellung des Müllwerkers praktiziert wird. Die Praxistauglichkeit soll zunächst geprüft werden. Das Gerät könnte auch zur Lokalisierung von Problembezirken verwendet werden, um dort gegebenenfalls mehr Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können. Die eher problematischen Bezirke werden in Gebieten mit hoher Anonymität vermutet.
Der Weg der Digitalisierung und die Möglichkeiten eines Scan-Verfahrens sollten begleitet und geprüft werden. Die Kosten für ein solches Gerät belaufen sich auf 55.000 €. Die Testphase soll medial begleitet werden, um die Bevölkerung mehr für das Thema zu sensibilisieren. Das Stehenlassen von Gefäßen wird wahrscheinlich zu deutlichen Lerneffekten bei den Bürgern führen, wobei jedoch die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden muss.
Nachträgliche Aktualisierung: Laut ALBA beginnt die Testphase vrs. ab Mitte Dezember 2023.
Vorstellung elektrifiziertes Müllsammelfahrzeug
Die Mitglieder des ALBA Beirates haben das erste vollelektrifizierte Müllfahrzeug in Braunschweig besichtigt. Fragen zur Akkuleistung, Ladezeit und Kosten wurden dabei erörtert. Besonders positiv hervorgehoben wurde der niedrige Lärmpegel des Fahrzeugs.
Auswirkungen aus der Erhöhung der Mautsätze ab 01.12.2023
Die ab dem 01.12.2023 geltenden Mautsätze werden bezogen auf die Fahrzeugkategorien vorgestellt. Für den Fuhrpark der ALBA Braunschweig GmbH ergeben sich daraus Preissteigerungen der Mautgebühren von rund 72 %.
Satzungsmäßiger Ausschluss von Beuteln aus biologisch abbaubaren Kunststoffen im Bioabfall
Beutel aus biologisch abbaubaren Kunststoffen (BAK) werden im Vergärungsprozess nicht soweit abgebaut, dass sie sich vollständig auflösen. Reststoffe werden bei der Kompost-Güte-Zertifizierung als Fremdstoffe berücksichtigt, was die Qualität und Vermarktungsfähigkeit beeinflusst. Nach DIN-Vorschrift dürfen die BAK’s nach sechs Monaten nur noch 10 % Restmasse aufweisen, die „industrielle“ Vergärung ist jedoch schon nach drei Monaten abgeschlossen. Die BAK’s weisen dann noch einen deutlich höheren Restmasseanteil auf. Bei einem sechsmonatigen Zersetzungsprozess würden jedoch deutlich mehr Lagerkapazitäten für den Kompostierungsprozess benötigt und die BAK’s unterstützen die Kompostierung nicht positiv.
Die sogenannten BAK’s sind in der überwiegenden Zahl von Kommunen in Deutschland verboten. Beim sogenannten Hamburger Modell werden den Bürgern pro Jahr 30 Papiertüten zum Sammeln biologischer Abfälle zur Verfügung gestellt. Dies wird als positiver Anreiz anstelle der notwendigen Eigeninitiative der Nutzer gesehen.
Nachträgliche Aktualisierung: Laut Ratsbeschluss vom 14.11.2023 wurden biologisch abbaubare Beutel im Bioabfall satzungsmäßig ausgeschlossen.
Auswirkungen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Aus dem Pariser Klimaschutzabkommen folgte der „Green-Deal“ der EU und daraus ableitend das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ziel den CO2-Ausstoß zu verringern.
Ab dem 01.01.2024 werden u. a. thermisch verwertbare Abfälle in das BEHG einbezogen, sodass der thermische Verwerter CO2-Zertifikate kaufen muss. Für die Preisbildung ist insbesondere der CO2-Preis pro Tonne – berechnet aus dem fossilen Anteil der Abfallfraktion – entscheidend.
Der CO2-Preis pro Tonne wird bis Ende 2025 von etwa 35 € auf 50 € steigen, woraus eine Mehrbelastung der Gebührenzahler resultiert. Die Müllverbrennungsanlagen prüfen derzeit Verfahren, um möglichst viele fossile Anteile aus dem Verbrennungsprozess herauszufiltern zu können z.B. durch chemisches Recycling.
Entwicklung des Abfallaufkommens
Die hochgerechneten Ist-Daten aus 2023 fallen im Vergleich zu den gebührenrelevanten Planzahlen aus 2023 beim Litervolumen für Rest- und Bioabfall geringfügig höher aus. Bei dem Abfallaufkommen zur Verbrennung und der Wertstofftonne zeigt sich ein etwas geringeres Aufkommen als geplant.
Europäische Woche der Abfallvermeidung 2023
Das Thema der diesjährigen Abfallvermeidungswoche lautet „Clever verpacken – Lösungen gegen die Verpackungsflut“. Es werden verschiedene Plakatformate und eventuell auch eine Präsenzveranstaltung mit dem Fokus auf die Verpackung (Papiertüten statt (biologisch abbaubare) Kunststoffbeutel) bzw. Nicht-Verpackung biologischer Produkte bei der Entsorgung in der Biotonne angeboten, um die Kompostqualität zu erhöhen.
Auch das Thema „Recup“ in Verbindung mit der Mehrwegverpflichtung des Handels seit Januar 2023 sowie das Problem verpackt weggeworfener Lebensmittel sind zu berücksichtigen.
