Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-21859-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat im Stadtbezirksrat 321 in seiner Sitzung am 23. August 2023 im Rahmen der Anhörung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung (DS 23-21750) einen Antrag bezogen auf den Marktplatz und der angrenzenden Straßenbahnvorbehaltsfläche gestellt.

 

Zudem gab es bezogen auf die Straßenreinigungsverordnung (DS 23-21750) redaktionelle Änderungen, die in der Vorlage DS 23-21750-01 gefasst worden sind.

 

Bezugnehmend auf den Marktplatz:

Die Reinigung des Marktplatzes ist nach erfolgter Widmung der Fläche gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 der Straßenreinigungssatzung bisher auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Der Markplatz wurde in den Monaten September, Oktober und November 2023 durch die Verwaltung kontrolliert. Der Reinigungszustand war zu diesen Zeitpunkten nicht zu beanstanden, sodass die Anlieger bisher nicht auf die Reinigungspflichten hingewiesen werden mussten. Da der Rat in seiner Sitzung vom 14. November 2023 die Änderung der Straßenreinigungsverordnung beschlossen hat (DS 23-21750-01), ist ab dem 1. Januar 2024 die ALBA Braunschweig GmbH für die Reinigung des Marktplatzes zuständig.

 

Bezugnehmend auf die angrenzende Straßenbahnvorbehaltsfläche:

Die Reinigung der angrenzenden Straßenbahnvorbehaltsfläche unterliegt in dem o. g. Abschnitt nicht der öffentlich-rechtlichen Straßenreinigung und wird daher weder durch die ALBA Braunschweig GmbH noch durch die Anlieger durchgeführt.

 

Die Vorbehaltsfläche wird derzeit von der Verwaltung gemäß den Zielvorgaben (Pflegeziele der Grünunterhaltung der Stadt) wie u.a. die „Sicherung einer artenreichen Wildkräuterfläche für Wildbienen“ unterhalten. Hierbei geht es insbesondere darum u.a. die abgeblühten Stauden stehen zu lassen, damit das Selbstaussaatpotential genutzt werden kann. Somit orientiert sich die Unterhaltung und Pflege daran, eine artenreiche Wildkräuterfläche u.a. für Bienen sicherzustellen. Dadurch kann zeitweise der Eindruck entstehen, dass die Fläche nicht gepflegt wird.

 

Auf Basis der o.g. Zielvorgabe wurde die Fläche letztmalig im Frühjahr 2023 gemäht. Dies wird voraussichtlich im Frühjahr Jahr 2024 entsprechend wiederholt.


 

Bezugnehmend auf die redaktionellen Änderungen der Straßenreinigungsverordnung in der Vorlage DS 23-21750-01:

Es wurde lediglich eine redaktionelle Änderung vorgenommen.

 

Bisheriger Eintrag:  

Es fehlte der bisherige Eintrag zum Lammer Busch.

 

Neuer Eintrag:

Straßenname

Abschnitt

Reinigungsklasse

 

Lammer Busch

 

IV

Ü

 

Erfolgte Korrektur: Der Eintrag wurde ebenfalls in den Anlagen 1 und 2 ergänzt, damit die Änderung eindeutig für die abschließende Eintragung im Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungsverordnung ist..

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