Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-22761
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine | SV Stöckheim e. V. von 1955 | Umwandlung des 4. Tennisplatzes in einen Ganzjahresplatz sowie Errichtung einer Flutlichtanlage für die Tennisplätze 1 bis 3
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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23.01.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem SV Stöckheim e. V. von 1955 wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 58.438,59 € für die Umwandlung des vierten Tennisplatzes in einen Ganzjahresplatz sowie die Errichtung einer Flutlichtanlage für die Tennisplätze 1 bis 3 als Anteilsfinanzierung bei voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 116.877,18 € (50,00 %) gewährt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.6.2 der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig kann die Stadt für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z.B. Sportfunktionsgebäuden, die sich im Eigentum von Sportvereinen befinden oder dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. aus Erbbaurechtsverträgen) bzw. langfristig vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Laufzeit von in der Regel noch mindestens 12 Jahren ab dem Jahr der Antragstellung bestehen, Zuwendungen gewähren.
Der SV Stöckheim e. V. von 1955 hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 58.438,59 € für die Umwandlung des vierten Tennisplatzes in einen Ganzjahresplatz sowie die Errichtung von Flutlichtern für die Tennisplätze 1 bis 3 bei voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 116.877,18 € gestellt.
Die Maßnahme ist der zweite Projektschritt im Rahmen der Modernisierung der Tennisanlage des SV Stöckheim. In 2023 wurde bereits mit der Umwandlung der Tennisplätze 1 bis 3 in Ganzjahresplätze begonnen. Um auf diesen Plätzen eine vollumfängliche, ganzjährige Nutzung sicherstellen zu können, beabsichtigt der Verein, eine Flutlichtanlage zu errichten. So können die Tennisplätze auch bei Dunkelheit noch bespielt werden. Der vierte Tennisplatz soll zudem ebenso in einen Ganzjahresplatz umgewandelt werden. Für 2025 ist der Bau eines Padel-Platzes und die behindertengerechte Sanierung der Sanitäreinrichtungen im Vereinsheim geplant.
Die bisher vorhandene herkömmliche Ziegelmehlschicht von 4-6 cm Stärke soll nach einer geplanten umwelttechnischen Untersuchung abgetragen und entsorgt werden. Auf die neu geschaffene Unterschicht aus Mineralgemisch (2-3 cm Stärke) soll der neue Ganzjahresbelag mit Ziegelmehl mit trittfester, wasserdurchlässiger, ebener und frostsicherer Basisdecke (2-3 cm Stärke) aufgebaut werden. Als Füllmaterial soll Kork in die Basisdecke eingearbeitet werden. Als Gleitschicht wird Tennisziegelmehl aufgebracht. Die PVC-Linierung wird dauerhaft in die Gleitschicht eingelegt.
Durch diese patentierte Verfahrensweise wird laut Herstellerangaben eine trittfeste Spieldecke geschaffen, auf der Löcher und Unebenheiten nicht mehr ausgeglichen werden müssen. Durch den hohen Hohlraumgehalt und die hohe Wasserdurchlässigkeit im technischen Unterbau soll ein Einfrieren nicht möglich sein.
Durch die spezielle Bauweise ist die Platzoberfläche auch für Mehrzwecksportarten und Rollstuhltennis geeignet. Der Pflegeaufwand verringert sich, da das Tennisziegelmehl nur noch bei Bedarf aufgefüllt werden muss.
Die abschließende Kostenzusammenstellung des SV Stöckheim beläuft sich auf 116.877,18 €. Die zuständige städtische Fachabteilung hat die technische, fachliche sowie rechnerische Richtigkeit der Kostenzusammenstellung festgestellt.
Seit dem Wegfall der Indoor-Tennisplätze im Hotel Vienna House (6 Plätze), im Best Western Hotel Seminarius (4 Plätze) sowie durch die dauerhafte Sperrung der Tennishalle auf der städtischen Sportanlage Rote Wiese (2 Plätze) hat sich die Anzahl der in der Wintersaison verfügbaren (Hallen-)Tennisplätze erheblich verringert (siehe Ds. 22-19720 und 22-20069). Die geplante Baumaßnahme ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass hier ein weiterer allwettertauglicher Tennisplatz geschaffen werden soll, aus sportfachlicher Sicht besonders förderungswürdig.
Die Verwaltung schlägt vor, dem SV Stöckheim e. V. von 1955 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 58.438,59 € für die Umwandlung des vierten Tennisplatzes in einen Ganzjahresplatz sowie die Errichtung einer Flutlichtanlage für die Tennisplätze 1 bis 3 als Anteilsfinanzierung bei voraussichtlich zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 116.877,18 € (50,00 %) zu gewähren.
Haushaltsmittel:
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Doppelhaushalt 2023/24 zur Verfügung.
