Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22748-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zum Antrag 23-22748-01 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die dem Stadtbezirksrat 120 vorgelegte DS 23-20890-01, in der bereits aufgeführt wurde, dass zur Prüfung verschiedener Optionen zur Einrichtung von Sommerstraßen umfangreiche Untersuchungen erforderlich sind. Dazu gehören für Straßen mit übergeordneter Erschließungsfunktion die Untersuchung der Verkehrsverlagerung infolge der ggf. erforderlichen Sperrung von Straßen und die Untersuchung der Verfügbarkeit und Einrichtung von ersatzweisen Parkmöglichkeiten.

 

Darüber hinaus ist für die Einrichtung von Sommerstraßen eine Bürgerbeteiligung und Einbindung des zuständigen Stadtbezirksrats erforderlich. So können geeignete Straßen und Optionen zur Einrichtung von Sommerstraßen gemeinsam vor Ort entwickelt und ausreichende Akzeptanz für die Umsetzung erzielt werden. Dies ist ein personal- und kostenintensiver Prozess, für den mit Blick auf die derzeitige Erarbeitung des Mobilitätsentwicklungsplanes und die sich anschließende Umsetzung nur im geringen Umfang Ressourcen zur Verfügung stehen.

 

Um dennoch die Umsetzbarkeit von Sommerstraßen sowie deren Chancen und Risiken zu beleuchten, wurde 2023 in Abstimmung mit der TU Braunschweig eine Masterarbeit vergeben. Die in der DS 23-22748 aufgeführten Aspekte werden in dieser Masterarbeit betrachtet sowie Vorschläge für geeignete Straßen erarbeitet. Eine Vorstellung der Ergebnisse der Masterarbeit ist im 2. Quartal 2024 geplant.

 

Die Verwaltung rät dringend, dass Vorschläge zur Einrichtung von Sommerstraßen sich zunächst nur auf Straßenräume beziehen, die keine weitere Erschließungsfunktion haben, sodass keine wesentlichen Verkehrsuntersuchungen erfolgen müssen. Darüber hinaus bittet die Verwaltung vor einem entsprechenden Antrag zu klären, ob die Anwohnerinnen und Anwohner deutlich überwiegend mit der Einrichtung der Sommerstraße und deren Wirkung einverstanden sind. Die Verwaltung hält die Einrichtung von Sommerstraßen gegen ein Votum der Anliegerinnen und Anlieger für ausgeschlossen.


Ob der zuständige Stadtbezirksrat unter Einbindung der Anwohnenden aus den ermittelten Vorschlägen einen Straßenzug als erstes Pilotprojekt vorschlägt, bleibt abzuwarten. In Abhängigkeit von den Personalressourcen und Projektkosten wird die Verwaltung den Vorschlag prüfen und einen Beschlussvorschlag zur Umsetzung vorlegen.

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