Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22451

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Sachverhalt

Sachverhalt:
 

Die Helenenstr. ist im bezeichneten Bereich recht schmal und teilweise eine Herausforderung für sich begegnende Fahrzeuge; häufiger wird ein umständliches Ausweichen oder gar Zurücksetzen nötig, worüber sich die Fahrzeuglenker nicht immer leicht einig werden können. In der angrenzenden Christian-Friedrich-Krull-Str. besteht bereits eine Einbahnstraßenregelung.

 

Ist eine Verkehrsführung als Einbahnstraße auch für die Helenenstraße beabsichtigt?

 

Welche Voraussetzungen müssten vorliegen, um eine solche Regelung einführen zu können?

 

Welche Hinderungsgründe (etwa die Zufahrtmöglichkeiten durch Feuerwehr und Entsorgung) kann es in diesem Zusammenhang geben?

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Erläuterungen und Hinweise