Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-22566-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen vom 15. November 2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Unter einer gesicherten Querungsstelle versteht man eine Lichtsignalanlage oder einen Fußgängerüberweg (FGÜ; „Zebrastreifen“).

 

Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage würde bedeuten, dass im gesamten betroffenen Bereich alle Verkehrsströme signalisiert werden müssten. Gestalterisch wäre dieses in der Jasperallee auch als schwierig zu bewerten. Auch übersteigt der damit verbundene finanzielle Aufwand im sechsstelligen Bereich den Nutzen der Lichtsignalanlage. Hierfür stehen keine Mittel im Haushalt zur Verfügung.

 

Die Einrichtung von FGÜ unterliegt den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Danach setzt die Anordnung eines FGÜ unter anderem voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt und dass eine größere Zahl von Fußgängern dort die Straße überquert. Es müssen außerdem Mindestverkehrsstärken an querenden Fußgängern vorliegen. So wäre ein FGÜ möglich, wenn in der Verkehrsspitzenstunde mindestens 50 Fußgänger den fraglichen Bereich queren. Nach Einschätzung der Verwaltung wird diese Anzahl hier nicht erreicht.

 

An den Querungsstellen Höhe Moltkestraße, Steinbrecherstraße und zu Beginn des mittigen Grünstreifens hinter der Okerbrücke handelt es sich um keine Gefahrenstellen. Die Fußgänger müssen beim Queren der Straße nur eine Fahrtrichtung mit einem Fahrstreifen beachten. Des Weiteren ist die Jasperallee durch ihren gradlinigen Verlauf und die vorgezogenen Aufstellflächen für Fußgänger gut einsehbar.

 

Die Verwaltung sieht daher keine Verbesserungsnotwendigkeit.
 

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