Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-22810

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 23 Abs. 1 1.SprengV ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.

Aufgrund der Vielzahl an Kirchen, Altenheimen und dem Kinderheim in der Weststadt ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Auf welchen Plätzen, Straßen und Straßenabschnitten ist zum Jahreswechsel das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände erlaubt?

2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die zeitliche und örtliche Beschränkung der
Feuerwerkserlaubnis durchzusetzen?

3, Was unternimmt die Stadtverwaltung um sicherzustellen, dass der durch das Feuerwerk entstandene Müll zeitnah von den Verursachenden beseitigt wird?

Kai Brunzel

Fraktionsvorsitzender

 

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