Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22810-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk 221 vom 10.01.2024 (24-22810) wird wie folgt Stellung genommen:

 

 

Zu Frage 1:

 

Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Unter diesen in der Sprengstoffverordnung (SprengV) geregelten Bedingungen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen an Silvester und Neujahr grundsätzlich auf allen Straßen und Plätzen erlaubt.

 

Zu Frage 2:

 

Auf die Beschränkungen für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände weist die Stadt vor Jahresende regelmäßig im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hin. Eine flächendeckende Kontrolle durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nicht möglich.

 

Zu Frage 3:

 

Die Stadt wird ihre Öffentlichkeitsarbeit in Zukunft um einen Appell ergänzen, dass Abfall durch Feuerwerkskörper und Verpackungen durch die Verursacherinnen und Verursacher ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Abfall stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise