Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-22810-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwerk in der Weststadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beteiligt:
- 01 Büro des Oberbürgermeisters; 0130 Referat Kommunikation; 06 Baurecht, Stadtbild, Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Dr. Pollmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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24.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirk 221 vom 10.01.2024 (24-22810) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten. Unter diesen in der Sprengstoffverordnung (SprengV) geregelten Bedingungen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen an Silvester und Neujahr grundsätzlich auf allen Straßen und Plätzen erlaubt.
Zu Frage 2:
Auf die Beschränkungen für das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände weist die Stadt vor Jahresende regelmäßig im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit hin. Eine flächendeckende Kontrolle durch städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nicht möglich.
Zu Frage 3:
Die Stadt wird ihre Öffentlichkeitsarbeit in Zukunft um einen Appell ergänzen, dass Abfall durch Feuerwerkskörper und Verpackungen durch die Verursacherinnen und Verursacher ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Abfall stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
