Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 23-22736
Grunddaten
- Betreff:
-
Keine teure straßenausbaubeitragspflichtige Fahrbahnerneuerung stattdessen Wiederherstellung des Istzustandes nach Kanalarbeiten (Feuerbrunnen/Kirchblick)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Keller, Antje; Frakt. B90/Grüne; SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 112
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Gestoppt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Entscheidung
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25.01.2024
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der Bezirksrat beantragt nach Abschluss der Kanalarbeiten Anfang 2024, die Fahrbahn im Istzustand wiederherzustellen. Auf eine straßenausbaubeitragspflichtige Abrechnung gegenüber der Grundstückseigentümer:innen / Anliegenden ist für die von der Verwaltung vorgesehenen Fahrbahnerneuerungsarbeiten zu verzichten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Schreiben des Baureferates Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht vom 12.12.23 wurde der Bezirksrat wie auch die betroffenen Grundstückseigentümer:innen/ Anliegenden des Straßenzuges Feuerbrunnen und Kirchblick über straßenausbaubeitragspflichtige Fahrbahnerneuerungsarbeiten für Anfang 2024 in Kenntnis gesetzt. Die Fahrbahnerneuerungsarbeiten sollen nach Kanalerneuerungsarbeiten durch die Stadtentwässerung der Stadt Braunschweig erfolgen.
Inhaltlich werden im allgemeinen Straßenausbaubeiträge damit begründet, dass der Ausbau der Straße für die Anliegenden einen (auch wirtschaftlich fassbaren) Nutzen stiftet und ihr Grundstück aufwertet.
Das ist hier nicht der Fall.
Der zur Zeit vorhandene Fahrbahnbelag im besagten Straßenzug weist weder erhebliche Abnutzungen der Fahrbahnoberfläche/ Nutzschicht noch Fehlstellen, Rissbildungen oder Schlaglöcher in dieser auf, die eine Fahrbahnerneuerung notwendig erscheinen lassen. Mögliche Fehlstellen im Untergrund/ Unterbau der Fahrbahn können als Folge auf undichte Kanalleitungen zurückgeführt werden, wie ein Havariefall aus diesem Jahr im besagten Bereich mit der Folge von Unterspülungen und Absackungen des Untergrundes bestätigen.
Augenscheinlich handelt es sich daher bei der vorliegenden geplanten Maßnahme durch die Fachverwaltung um eine reine Wiederinstandsetzung der Fahrbahn in Folge einer Baumaßnahme zur Instandsetzung/ Erneuerung defekter und sanierungsbedürftiger Kanalleitungen durch die SE/BS.
Ein Mehrwert für die Grundstückseigentümer:innen und Anliegenden des Straßenzuges ergibt sich für den Bezirksrat nicht, welcher eine Straßenausbaubeitragspflicht rechtfertigen und nach sich ziehen könnte. Im Interesse der Bürger:innen ist die Wiederherstellung des Istzustandes daher einzufordern und eine Straßenausbaubeitragspflicht abzulehnen.
Gez. Gez. Gez.
Antje Keller Gerhard Masurek Paul Klie
partei-/ fraktionslos Fraktion B90/Grüne SPD-Fraktion
