Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22741-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Wohngeldberechtigte unterstützen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Rentzsch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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01.02.2024
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem Antrag der Gruppe Die Gruppe Die FRAKTION. - DIE LINKE., Volt und Die PARTEI (23-22741) vom 19.12.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Stadt Braunschweig hat bereits vor Inkrafttreten der Wohngeldreform 2023 und zu Beginn der Reform über Internet und Presse umfangreich über die neue Wohngeldreform informiert. Zusätzlich erfolgten bundesweit Mitteilungen über Rundfunk, Presse und Fernsehen.
In diesem Zusammenhang wurden auch bereits im Dezember 2022 die Braunschweiger Alten- und Pflegeheime von der Wohngeldstelle der Stadt Braunschweig angeschrieben.
Ebenso wurden Informationsschreiben an sämtliche Braunschweiger Wohnungsbaugesellschaften versandt mit der Bitte, diese Information an die Mieterinnen und Mieter weiter zu leiten.
Aus Sicht der Verwaltung ist der weitaus überwiegende Anteil der möglichen bezugsberechtigten Personen informiert.
Aufgrund der zunächst festzustellenden Verdreifachung der Anträge wurde das hierfür benötigte Personal eingestellt. Mittlerweile sind die Antragzahlen leicht rückläufig. Für die Bearbeitung der Anträge steht aktuell ausreichend Personal zur Verfügung. Es ist derzeit auch nicht leistbar, noch mehr neues Personal in die komplexe Materie einzuarbeiten. Auch von Seiten der Wohngeldstelle wird aktuell kein weiterer Personalzuwachs als erforderlich angesehen.
Alle Braunschweiger Haushalte anzuschreiben, um auf die aktuellen Bemessungsgrenzen hinzuweisen, würde vor diesem Hintergrund einen unverhältnismäßigen finanziellen und personellen Aufwand bedeuten.
Die Verwaltung empfiehlt den Antrag abzulehnen.
