Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-22789

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Hiermit wird die Vertretung gem. § 14 Abs. 8 S. 2 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) unterrichtet, dass die Linde auf dem Grundstück Bienroder Straße 14 in Waggum mit Bescheid vom 30. November 2023 einstweilig sichergestellt wurde.

 

Der Stadtbezirksrat 112 Wabe-Schunter-Beberbach hat mit Beschluss vom 16. November 2023 beantragt, die Linde als Naturdenkmal auszuweisen.

 

Am 27. November 2023 wurde die Linde durch einen Sachbearbeiter der Unteren Natur­schutzbehörde begutachtet. Sie ist ca. 80 - 100 Jahre alt und wirkt auf den ersten Blick vital, jedoch wurde sie in der Vergangenheit bereits mehrfach beschnitten. Im Vergleich zu anderen Linden im Ortsteil gehört sie zu den prägenden ihrer Art.

 

Gem. § 22 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) können Teile von Natur und Landschaft, deren Schutz beabsichtigt ist, für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren einstweilig sichergestellt werden, wenn zu befürchten ist, dass durch Veränderungen oder Störungen der beabsichtigte Schutzzweck gefährdet wird.

 

Aufgrund eines konkreten Hinweises, dass im Rahmen eines Neubaus sämtliche Gehölze auf dem Grundstück entfernt werden sollen, wurde die Linde vorerst einstweilig sichergestellt.

 

Während der Sicherstellung sind die Beseitigung des Baumes und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Baumes führen oder zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung führen könnten, untersagt.

 

Es ist beabsichtigt, in den nächsten zwei Jahren zusätzlich zu den bereits vorhandenen, durch Naturschutzrecht als „Naturdenkmal“ geschützten Bäumen eine Reihe weiterer besonders erhaltenswerter Einzelbäume und Baumgruppen im Stadtgebiet als „Natur­denkmal“ auszuweisen.

 

Für eine abschließende Beurteilung, ob die Linde die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, soll der Baum zeitnah durch einen Baumsachverständigen begutachtet werden. Sollten danach die Voraussetzungen für die einstweilige Sicherstellung nicht mehr gegeben sein, wäre diese aufzuheben.
 

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