Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-20246-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates:

 

Die Verwaltung wird gebeten die Möglichkeiten einer Durchfahrtsbeschränkung bzw. für eine verbesserte Ausschilderung für schwere bzw. große LKW (ausgenommen direkte Anlieferungen) in einigen Straßen im Bereich Wenden-Südwest zu prüfen und ggf. umzusetzen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Um die Verkehrssituation im Bereich Wenden-Südwest zu optimieren wird an der Grothstraße, der Brentanostraße und der Rilkestraße das Verkehrszeichen 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen mit dem Zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei“, wie in Abbildung 1 aufgezeigt, angebracht.

 

Abbildung 1 Planung Verkehrssituation Wenden-Südwest

 

Mit Umsetzung der Beschilderungsmaßnahmen wird motorisierten Fahrzeugen, die ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten, ein Verkehrsverbot in den Straßen erteilt. Anlieger sind von dieser Einschränkung nicht betroffen. Die Beschilderungen werden zu einer Reduzierung der LKW-Verkehre beitragen.

 

Der LKW-Verkehrsfluss wird so über die Eichendorffstraße/Lindenstraße oder über die Straßen Im Steinkampe/Geibelstraße/Lindenstraße gelenkt. Die Straßenbreiten dort lassen eine Befahrbarkeit mit LKW zu.
 

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