Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-19571-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsantrag - Weitere E-Ladesäulen auch für die Stadtteile Heidberg und Melverode sowie Leiferde einrichten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.01.2024
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Sachverhalt
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 08.09.2022:
Es wird beantragt:
1. Die Verwaltung richtet eine weitere E-Ladesäule, beispielsweise auf dem Parkplatz des Sportbades, im Heidberg ein.
2. Die Verwaltung richtet ebenfalls eine E-Ladesäule an einer verkehrlich und betrieblich günstigen Stelle in Melverode ein, beispielsweise an der Leipziger Straße oder der Glogaustraße.
3. Die Verwaltung prüft und bestimmt ebenfalls einen Standort für den Ortsteil Leiferde.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.: Im 2. Quartal 2023 wurde in der Stettinstraße eine öffentliche AC-Ladesäule (2 Ladepunkte) errichtet. Im Jahr 2024 folgt auf dem Thüringenplatz ein Schnellladehub mit sechs HPC-Schnellladesäulen (12 Ladepunkte). Demnach ist die im aktuellen Ausbauzyklus priorisierte Grundversorgung von 2 Ladepunkten im statistischen Bezirk 54 Heidberg hergestellt.
Zu 2.: Im statistischen Bezirk 55 Melverode wurde im 3. Quartal 2023 in der Oppelnstraße eine AC-Ladesäule (2 Ladepunkte) in Betrieb genommen. Weitere Ladestandorte in der Görlitzstraße und am Kirchplatz werden derzeit auf Umsetzbarkeit geprüft.
Zu 3.: Ebenfalls im 3. Quartal 2023 wurde im statistischen Bezirk 73 Leiferde in der Straße Im Rübenkamp eine AC-Ladesäule (2 Ladepunkte) von der Verwaltung zur Umsetzung freigegeben. Die Errichtung erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal 2024.
Allgemein:
Die Umsetzung von Ladepunkten außerhalb der Konzession im Zuge des Wohnungsbaus oder größeren Renovierungsvorhaben liegt gemäß dem Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität (GEIG) bei den Wohnungsbauunternehmen bzw. den Eigentümern.
Auch kann und wird auf nicht öffentlich gewidmeten (privaten) Flächen Ladeinfrastruktur außerhalb der Konzession errichtet.
