Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-22891

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Straßen werden von der Allgemeinheit genutzt und sollten deshalb auch durch diese als Teil der Daseinsfürsorge finanziert werden. Die Finanzierung dieser notwendigen Infrastruktur darf sich nicht auf die an der Straße wohnenden Anlieger beschränken. Sie schaffen und erhalten mit ihren eigenen ersparten finanziellen Mitteln kommunales Eigentum.

Für Grundstückseigentümer bedeuten die Beiträge eine unverhältnismäßig hohe Belastung, die gerade besonders für junge Familien, Rentner, Gering- oder Alleinverdiener kaum zu finanzieren und der Auslöser für erhebliche finanzielle Schwierigkeiten sind. Junge Familien erwerben alte Immobilen, bei denen neben den Kosten für Hauserwerb, Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, energetischer Sanierung sowie der notwendigen Renovierung auch noch Straßenausbaubeiträge anfallen können. Die beiden betroffenen Straßen sind die ältesten in Waggum. An diesen befinden sich, geschichtlich gewachsen, überwiegend Resthöfe. Unabhängig von ihrer Einkommens- und Vermögenssituation werden diese nun überproportional hoch an diesen Gebühren beteiligt.

 

Dazu folgende Fragen:

 

  1. Wann und wie oft wurden die Straßen nach der Eingemeindung 1974 saniert und warum wurden die Straßen als Anliegerstraßen klassifiziert, wo sie doch Zufahrtsstraßen zu Kirche, Gemeindezentrum, Kindergarten, Polizei, Restaurant und Musikschulen sind und auch des Öfteren von Linienbusen genutzt werden?

 

  1. Warum wurde beispielhaft bei der Sanierung der Altmarkstraße keine Ausbaugebühr erhoben?

 

  1. Ist die im Grundgesetz geforderte Gleichwertigkeit – mit Blick auf die doch erhebliche Kosten für die betroffene Bürger – der Lebensverhältnisse in den Gemeinden gewahrt, wenn die Handhabung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen unterschiedlich ausgelegt wird?

 

 

Gez.   Gez.   Gez.

Tatjana Jenzen Michael Berger Tobias Zimmer

BIBS-Fraktion  CDU-Fraktion  FDP 

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