Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 24-22892

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Bei der Stadtbezirksratssitzung zum Thema Planung einer Fuß- und Radwegunterführung als Ersatz für den Bahnübergang Grünewaldstraße wurde auf die Frage, ob die 7 Linden als naturdenkmalwürdig überprüft wurden, mit „Nein“ geantwortet. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde erst im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens durchgeführt werden. Einen Tag nach der Sitzung wurde die Überprüfung der Linden als Naturdenkmäler von uns beantragt. Daraufhin kam vom Fachbereich Umwelt eine Mail mit folgendem Inhalt : „Diese abschließend beschlossene Variante 1 ist Ihnen durch die Beteiligung des Stadtbezirksrates im Gremienlauf umfänglich bekannt und führt u. a. dazu, dass viele Bestandsbäume entfernt werden. Dies ist der politische Wille, den die Verwaltung umzusetzen hat. Die von Ihnen nunmehr beantragte Prüfung zur Unterschutzstellung der Bäume als Naturdenkmal ist somit obsolet.“

 

Daraus resultieren folgende Fragen:

 

  1. Wie kann eine Überprüfung der sieben Linden als Naturdenkmal vor einer Umweltverträglichkeitsprüfung obsolet sein?

 

  1. Welche Relevanz hat eine Umweltverträglichkeitsprüfung wenn der politische Wille über allem steht?

 

 

Gez.   Gez.

Tatjana Jenzen Thorsten Wendt

BIBS-Fraktion  CDU-Fraktion
 

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