Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 24-22956

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG gehört die Bewilligung von unentgeltlichen Zuwendungen aus allgemeinen Produktansätzen bis zur Höhe von 5.000 EUR zu den Geschäften der laufenden Verwaltung.

 

Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Kultur und Wissenschaft (AfKW) über die beabsichtigte Verteilung der Fördersumme für das 1. Halbjahr 2024 mit einer Antragssumme von bis zu 5.000 EUR. Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

 

Zur Umsetzung des Konzepts zur Unterstützung der Tanzszene in Braunschweig (Drs. Nr. 22-19638) wurden zum Doppelhaushalt 2023/2024 für drei Jahre zu dynamisierende Mittel (173.700 EUR für 2024) eingestellt.

 

Die Vergabe der Zuschussmittel an professionelle zeitgenössische Tanzschaffende erfolgt auf Grundlage der Richtlinie zum Tanzförderprogramm, die mit Ratsbeschluss vom 19.12.2023 (Drs.-Nr. 23-22535) in Kraft getreten ist.

 

Zum 31.12.2023 wurden insgesamt sieben Anträge eingereicht, davon drei im Bereich Probenraumförderung, vier im Bereich Digitalisierung (Anlage 1). Zwei der Anträge im Bereich Probenraumförderung liegen über 5.000 EUR und werden dem AfKW mit Drs.-Nr. 24-22955 zur Beschlussfassung vorgelegt. Bis 5.000 EUR wurden ein Antrag im Bereich Probenraumförderung sowie vier Anträge im Bereich Digitalisierung eingereicht. Einer der Anträge im Bereich Digitalisierung ist direkt einem der Anträge über 5.000 EUR im Bereich Probenraumförderung zugeordnet und wird somit in Drs.-Nr. 24-22955 dargestellt.

 

Gefördert werden laut Förderrichtlinie freischaffende professionelle Einzelakteurinnen und -akteure des zeitgenössischen Tanzes sowie freie Tanzgruppen und Initiativen (Zusammenschlüsse von freischaffenden professionellen Tänzerinnen und Tänzern sowie Choreografinnen und Choreografen) im Bereich der Kunstform zeitgenössischer Tanz mit einem Arbeitsschwerpunkt im Stadtgebiet Braunschweig. Die Förderentscheidungen werden in der Anlage 2 vorgelegt.

 

Das Förderprogramm wird zum 30.06.2024 für die Förderperiode 01.07.2024 bis 31.12.2024 sowie zum 31.12.2024 für die Förderperiode 2025 erneut ausgeschrieben. Es erfolgt eine stetige Evaluation sowie eine Unterrichtung des Ausschusses.



 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise