Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 23-22317

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf der Braunschweiger Straße ist in beiden Fahrtrichtungen für Radfahrende ein Schutzstreifen markiert. Dort ist zu beobachten, dass Autofahrer häufig den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Meter nicht einhalten. Dieses ist insbesondere bei Gegenverkehr der Fall und führt potenziell zur Gefährdung von Radfahrenden. Deshalb sollte nach Möglichkeiten gesucht werden, diesen Mindestabstand sicherzustellen.

 

Wir fragen an:

 

  1. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung beim Überholen von Radfahrenden den erforderlichen Mindestabstand von 1,5 Meter sicherzustellen?

 

  1. Gibt es die Möglichkeit Schilder in beiden Richtungen aufzustellen, die auf diesen Mindestabstand hinweisen.

 

 

Gez.

 

Dr. Hans-Jürgen Voß
 

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