Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-22974
Grunddaten
- Betreff:
-
Waldumwandlung und Baumfällungen für Parkplätze des Fraunhofer Instituts
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtbezirksrat 330
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 330 Nordstadt-Schunteraue
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zur Beantwortung
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31.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Fraunhofer-Institut möchte 85 neue Kfz-Einstellplätze errichten. Dafür soll ein nach niedersächsischem Forstgesetz ausgewiesener Wald umgewandelt und Bäume, Sträucher und weiterer Unterwuchs entfernt werden, obwohl mit einigem guten Willen durchaus die Möglichkeit besteht in fußläufiger Nähe Parkplätze in hinreichender Anzahl bereit zu stellen, ohne auf das o.g. Waldstück zurückgreifen zu müssen.
Schon im Februar 2023 wurden zahlreiche ältere, in der Mehrzahl völlig gesunde Bäume gefällt und aus dem Bestand entfernt unter dem Vorwand von Sicherheitsaspekten, obwohl viele der gefällten Bäume ihren Standort fernab von Wegen hatten oder eben kerngesund waren.
Jetzt sollen weitere 13 Bäume folgen und „großflächig dichter Unterwuchs“ entfernt werden, sprich jüngere Bäume sowie die Strauchvegetation, die ebenfalls wie Bäume nicht unerheblich zu den hinlänglich bekannten positiven Klimawirkungen von Waldbeständen (Kühlung, CO2-Assimilation und Kohlenstoffeinlagerung, Biodiversität und andere Ökosystemfunktionen, Bodenwasserhaushalt, Minderung Überschwemmungsfolgen) beitragen. Die Schunter und überschemmungsgefährdete Areale sind nicht weit. Der Name „Riedenkamp“ weist darauf hin.
Es ist zwar eine Ersatzfläche vorgesehen, aber zum einen nicht in unmittelbarem räumlichenKontakt mit der Fläche, die beeinträchtigt werden soll und zum anderen wird diese Ersatzfläche die Klimaschutzleistungen und andere o.g. Ökosystemleistungen des vorhandenen Waldbestandes, der beseitigt werden soll, in der Summe erst in Jahrzehnten ausgleichen kann – wenn überhaupt. Das Vorgehen der Fraunhofergesellschaft kann daher als klimaschädlich bezeichnet werden.
Dem Bezirksrat hat man zugesagt, dass er über weitere Verfahrensschritte rechtzeitig informiert wird. Es soll ein Schallgutachten vorliegen, das dem Bezirksrat bisher noch nicht bekannt ist. Die Waldumwandlungsgenehmigung liegt bisher ebenfalls nicht vor und ist somit dem Bezirksrat ebenfalls nicht bekannt. Die Prüfung des Bauvorhabens insgesamt nicht abgeschlossen. Dennoch soll eine Teilbaugenehmigung ausgesprochen werden, die nichts anderes zum Zweck hat, der Fraunhofergesellschaft zu ermöglichen, noch vor dem 1. März 2024, dem Beginn der Brut- und Setzzeit, Bäume und andere Vegetation zu entfernen.
Dabei bezieht man sich auf einen Bauvorbescheid der von 2020, der aber wegen einer Nachbarschaftsklage noch nicht rechtskräftig ist.
Wir bitten um eingehende Erläuterung dieser Verfahrensweise.
Insbesondere bitte wir um Beantwortung folgender Fragen:
Ist die Stadt Braunschweig rechtlich verpflichtet eine Teilbaugenehmigung auszusprechen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wurde so vorgegangen?
Ist die Stadt Braunschweig und die mit ihr eng verbundene Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz verpflichtet ein Waldumwandlungsverfahren durchzuführen und dies zu unterstützen?
Wie kann die Stadt Braunschweig, die o.g. Verfahrensweise vor dem Hintergrund ihrer verbalen Klimaschutzbemühungen begründen?
gez.
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Büchs
