Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22863-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Das Dezemberhochwasser wurde durch intensive, lang anhaltende Niederschläge in Verbindung mit einer intensiven Vorsättigung der Böden verursacht. Im Braunschweiger Bereich trat in den Gewässern Oker, Schunter und Wabe/Mittelriede ein knapp 20 jährliches Hochwasserereignis auf, dessen Überschwemmungen sich innerhalb der gesetzlichen Überschwemmungsgebiete abgespielt haben. Die Hochwasserlage in den weiter Oker abwärts gelegenen Gebieten war zum Teil deutlich dramatischer als die Lage in Braunschweig.

 

In der Zeit vom 24. Dezember 2023 bis zum 14. Januar 2024 hat die Oker im Mittel rund 40 m³/s und in der Spitze von knapp 100 m³/s durch das Stadtgebiet geleitet. Eine Beeinflussung des Scheitelabflusses durch das Rüninger Wehr ist angesichts dieser Durchflüsse nicht möglich. Die Ortslage Stöckheim entlang des Rüninger Weges ist nicht gegen Hochwasser gesichert und würde bei einem nur geringfügig höheren Hochwasser als dem im Dezember erlebten, oder bei einem gezielten Aufstau durch das Rüninger Wehr überschwemmt werden.

 

Im Gegensatz zu Stöckheim ist die besonders vulnerable Innenstadt Braunschweigs durch einen eigens dafür beschafften Mobildeich vor deutlich größeren Hochwasserereignissen geschützt.

 

Das Rüninger Wehr wurde bei dem Hochwasser also planmäßig vollständig geöffnet und nicht gezielt zum Einstau der Retentionsräume genutzt. Das Öffnen des Wehres begann aufgrund der hohen Wasserführung der Oker sukzessive bereits am 11. Dezember 2023. Das Wehr hat seine Funktion, das Hochwasser bestmöglich durchzuleiten, bei dem Hochwasser erfüllt.
 

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