Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 23-20408-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschluss des Stadtbezirksrates vom 19.01.2023 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

Die Verwaltung wird gebeten in Leiferde, Stöckheim, Melverode und Heidberg an öffentlich zugänglicher Stelle je eine Reparatursäule für Fahrräder zu planen.

Ein Vorschlag mit Standorten und Ausstattung wie auch Kosten sollen dem Bezirksrat zur nächsten Sitzung vorgelegt werden.

Die Fahrradreparatursäulen im öffentlichen Bereich sollen aus Bezirksmitteln errichtet werden. (23-20408)

 

2. Beschluss aus der Haushaltsberatung des Stadtbezirksrates vom 02.11.2023 (Entscheidung gem. § 93 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat beschließt für die Anschaffung und Installation von Fahrradstationen/Reparatursäulen 6.000,- € aus dem Budget zur Verfügung zu stellen.

Als Standorte werden vorgeschlagen/festgelegt:

  • Heidberg – Sportbad am Radweg
  • Stöckheim - Stöckheimer Markt am Radweg
  • Melverode – Nicolaikirche Parkfläche/Radweg
  • Leiferde – Dorfplatz Blühstreifen/Einfassung „Am alten Kiosk“

Die Barrierefreiheit soll dabei sichergestellt werden.“

 

Stellungname der Verwaltung:

Die Reparaturstationen, sogenannte Servicestationen, benötigen in der Regel einen Platzbedarf zum Reparieren des Fahrrades von ca. 2,0 m x 2,5 m auf einem festen Untergrund. Bei notwendigen Fundamenten ist ein ausreichender Abstand zu Bäumen zum Schutz des Wurzelwerkes einzuhalten.

Die Kosten für die Beschaffung variieren je nach Modell zwischen 1.500 € und 3.000 €. Hinzu kommen weitere Mittel für die Realisierung (Montage, ggf. Fundamentierung bei nicht befestigtem Untergrund, ggf. Versiegeln des Arbeitsbereiches im Bereich der Säule).

 

Es gibt bereits im Stadtgebiet einige Servicestationen. Auf die DS 21-15702-01 wird verwiesen. Die Erfahrungen zeigen, dass Servicestationen des Öfteren durch Vandalismus beschädigt werden sowie auch Werkzeug aus den Stationen entwendet wird. Daher sind Folgekosten r die Ersatzbeschaffung von Werkzeugen und die erhöhte Wartung/Reinigung der Servicestationen einzukalkulieren.

 

Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 6.000 € werden für die Aufstellung und den Betrieb der vier Servicestationen nicht ausreichen. Neben den einmaligen Anschaffungskosten sind für den weiteren Betrieb kontinuierlich hrlich weitere Mittel für Ersatzbeschaffungen und Wartungen bereit zu stellen.

rdermöglichkeiten:

Die Förderfähigkeit ist maßgeblich von einer geeigneten Standortwahl abhängig. Bei einem positiven Förderbescheid bestünde die Möglichkeit der Förderung von 75 % des Investitionsbetrages. Allerdings ist zunächst der komplette Investitionsbetrag vorzufinanzieren.

 

Vor einer weiteren Ausplanung und Vorbereitung der Umsetzung durch die Verwaltung

wäre auch die Sicherstellung der Unterhaltung beispielsweise durch Vereine, Ehrenamtliche etc.) vom Stadtbezirksrat zu klären, da diese Leistungen aufgrund nicht vorhandener personeller und finanzieller Kapazitäten nicht durch die Verwaltung erfolgen können.

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