Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 24-22884
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0300 Rechtsreferat
- Verantwortlich:
- Pust
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
|
Entscheidung
|
|
|
|
01.02.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der bisherige Schiedsmann des Schiedsamtsbezirkes 6, Herr Meinhard Peuker, ist vor einiger Zeit von seinem Amt als Schiedsperson entpflichtet worden; die Schiedsamtstätigkeit wird seitdem von der stellvertretenden Schiedsperson wahrgenommen.
Durch die Vakanz ist es erforderlich, eine neue Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 6 zu wählen. Die Wahlzeit beträgt gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) fünf Jahre.
Nach § 4 Abs. 1 NSchÄG erfolgt die Wahl der Schiedsperson durch den Rat der Gemeinde. Demgegenüber ist nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat zuständig. Dieser Zuständigkeitsregelung ist zu folgen, da das NKomVG als das jüngere Gesetz das NSchÄG verdrängt.
Für die Wahl der Schiedsperson ist demzufolge nach § 93 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG der Stadtbezirksrat 211 – Braunschweig-Süd zuständig.
Herr Streppel nahm bereits vor einiger Zeit Kontakt zur Verwaltung auf und bekundete sein Interesse zur Übernahme des Schiedsamtes. Zwischenzeitlich hat er nebenberuflich die Ausbildung zum Mediator abgeschlossen und demzufolge beste Voraussetzungen, um als Schiedsperson erfolgreich tätig zu werden.
Im Rahmen der erforderlichen Zustimmung der Bezirksvereinigung Braunschweig des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. führte diese mit Herrn Streppel ein ausführliches Gespräch und teilte als Ergebnis mit, dass Herr Streppel die Aufgaben der Schiedsperson gut erfüllen könne und man seine Wahl daher begrüßen würde.
Herr Streppel wird am Sitzungstermin anwesend sein.
