Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 24-23016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Den in der Vorlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bzw. Verpflichtungsermächtigungen gemäß §§ 117 und 119 Abs. 5 NKomVG wird unter Inanspruchnahme der aufgezeigten Deckungsmittel zugestimmt.“

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Sachverhalt

Sachverhalt:



1. Teilhaushalt Fachbereich Finanzen

 

 

Zeile 18     Transferaufwendungen

Kostenart     431510 Zuschuss an verb. Unternehmen, Beteiligungen und Sonder-

     vermögen

Produkt     1.41.4110.01 Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH

 

r den Teilergebnishaushalt des Fachbereiches Finanzen werden überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 20.300.000 beantragt.

 

 

Haushaltsansatz 2023: 29.583.000,00

überplanmäßig beantragte Aufwendungen: 20.300.000,00

neu zur Verfügung stehende Haushaltsmittel: 49.883.000,00

 

Unternehmensgegenstand der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH ist der gemeinnützige Betrieb des Städtischen Klinikums Braunschweig als Maximal- und Vollversorger als Pflichtaufgabe für die Region Braunschweig. Damit wird dem Gemeinwohl im Rahmen der Daseinsvorsorge durch eine jederzeit zur Verfügung stehende Gesundheitsversorgung gedient.


Die Wirtschaftsplanung 2023 sah einen Fehlbetrag von 29.583 T€ vor. Mittel in dieser Höhe sind entsprechend seitens der Gesellschaft benötigt und ausgezahlt worden.

 

Auf Basis des 3. Quartalberichtes 2023, der derzeit aktuellsten Jahresprognose, wird nunmehr ein Fehlbetrag für das Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 49.900 T€ erwartet. Der Anstieg des Fehlbetrages resultiert im Wesentlichen aus der rückläufigen Leistungsentwicklung. Die geplanten Casemix-Punkte (Der "Casemix" ist ein fest definierter Bewertungs-  und Vergleichswert für den Patienten-Mix eines Krankenhauses als Controlling-Instrument, der somit indirekt auch die Höhe der Erlöse bestimmt) konnten nicht erreicht werden, bedingt durch Personalengpässe, aber auch durch die zunehmende Ambulantisierung.

Eine Mittelzuführung der Stadt ist erforderlich, um einen bilanztechnischen Verzehr des Eigenkapitals zu verhindern und der Gesellschaft mittelfristig notwendige Liquidität zu gewährleisten, um den jederzeitigen Geschäftsbetrieb vollumfänglich zu gewährleisten. Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ist somit gegeben
 

Zur Deckung stehen folgende freie Haushaltsmittel zur Verfügung:

 

Deckung:

 

Art der Deckung

Produkt /

Kostenart

Bezeichnung

Betrag in €

Mehrerträge

1.61.6110.01 / 301310

Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Gewerbesteuer

9.350.000

Mehrerträge

1.61.6110.01 /

301210

Steuern, allg. Zuweisungen/Umlagen / Grundsteuer B

950.000

Mehrerträge

1.31.3130.10 / 348110

Leist. n. d. Asylbewerberleist.gesetz / Erstattung v. Land

5.000.000

Minderaufwendungen

1.61.6120.01 / 462130

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Deckungsreserve Sachaufw. EHH (ohne IM)

5.000.000

 

 

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