Rat und Stadtbezirksräte

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Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-22763

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat am 2. Juni 2015 die Leitlinie zur gleichberechtigten Teilhabe "Braunschweig Inklusiv" als Grundlage für die lokale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) beschlossen.

 

In der Leitlinie "Braunschweig Inklusiv" wurde festgelegt, dass eine Aktionsplanung mit Unterstützung von Menschen mit Behinderung, Interessenvertretungen, Ratsmitgliedern und Verwaltung erstellt wird. Hierzu wurde die AG Inklusion als Planungsgruppe gebildet.

 

Am 23. Mai 2022 hat der Rat der Stadt Braunschweig den Kommunalen Aktionsplan Inklusion (KAP), der von der AG Inklusion begleitet wurde, beschlossen.

 

Mit Novellierung des Nds. Behindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) ist die Stadt Braunschweig gesetzlich verpflichtet Inklusionskonferenzen- und –berichte zu erstellen. Die Ausführung des Kommunalen Aktionsplans per Ratsbeschluss ist für die Verwaltung bindend. Die kommunale Teilhabeplanung ist als Daueraufgabe in der Verwaltung verankert.

 

Da somit die wesentlichen Aufgaben der AG Inklusion abgearbeitet sind, wurde die AG Inklusion in der Sitzung am 09. November 2023 mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst.
 

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