Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-22855-01
Grunddaten
- Betreff:
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Hochwasser 2023/24 - Bilanz und Erkenntnisse für Stadtbezirk 211
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd
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zur Kenntnis
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01.02.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Hochwasser wurde durch intensive, lang anhaltende Niederschläge in Verbindung mit einer intensiven Vorsättigung der Böden verursacht. Im Braunschweiger Bereich wurde in den Gewässern Oker, Schunter und Wabe/Mittelriede ein knapp 20 jährliches Hochwasserereignis ausgelöst, dessen Überschwemmungen sich innerhalb der gesetzlichen Überschwemmungsgebiete abgespielt haben. Die Hochwasserlage in den weiter flussabwärts gelegenen Gebieten war zum Teil deutlich dramatischer als die Lage in Braunschweig.
Die Oker, die für den Stadtbezirk 211 Braunschweig-Süd die zentrale Rolle spielt, hat bei ihrem Hochwasserscheitel knapp 100 m³ Wasser pro Sekunde geführt. Bei einem hundertjährlichen Hochwasser, das für den Schutz von Siedlungsbereichen üblicherweise zugrunde gelegt wird, muss daher mit annähernd der doppelten Abflussmenge in der Oker gerechnet werden.
Neben dem eigentlichen Hochwasserereignis gibt es angesichts der hohen Jahresniederschläge in 2023 von rund 1000 Litern pro Quadratmeter seit 2017 erstmals wieder sehr hohe Grundwasserstände, die im gesamten Stadtgebiet und so auch in weiten Teilen des Stadtbezirks 211 zu Kellervernässungen führen. In den gewässernahen Bereichen werden die allgemein hohen Grundwasserstände von einem sogenannten Grundhochwasser überlagert, indem sich die hohen Wasserstände aus den Fließgewässern infiltrierend auf das Grundwasser auswirken. Technische Abhilfe durch die Kommune ist nicht möglich. Generell sind Keller auf den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand hin auszulegen. Gebäude sind zudem gegen Rückstau aus der Kanalisation so zu sichern, dass kein Wasser aus einer eingestauten Kanalisation in das Gebäude gelangen kann
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Schäden an der städtischen Infrastruktur sind nicht zu beklagen. Die Brückenbauwerke selbst und deren Art der Konstruktion haben sich bewährt. Mögliche Verunreinigungen werden im Rahmen der Bauwerksunterhaltung beseitigt.
Die Schäden an privaten Liegenschaften können nicht abgeschätzt werden. Eine Erhebung durch die Stadt ist nicht geplant. In diesem Zusammenhang wird auf die Hochwasserhilfe seitens des Landes Niedersachsen verwiesen; hier sind die Betroffenen in der Nachweispflicht, wenn Sie eine Hochwasserhilfe erlangen wollen.
Zu 2:
Die wasserbaulichen Bauwerke haben sich bei diesem Hochwasser bewährt.
Zu 3:
Der Bedarf an zusätzlichen Mitteln zur Bewältigung der Hochwasserlage wird aktuell noch ermittelt; es ist aber absehbar, dass sowohl bei der Ausrüstung der Feuerwehr als auch bei dem Hochwasserschutz an Gewässern noch erheblicher Bedarf besteht. Im Bereich des Rüninger Weges ist so der Schutz des tief gelegenen Siedlungsbereiches zum Beispiel durch einen Mobildeich und durch ein Pumpwerk zur Gewährleistung der Regenwasservorflut im Hochwasserfall notwendig. An der abschließenden Ermittlung des Bedarfs arbeitet die Verwaltung gegenwärtig.
