Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 24-23021
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfrage zur Umsetzung des EWKFondsG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
06.02.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit August 2023 liegt eine Verordnung über Details des Einwegkunststoff-Fonds vor. Danach sind verschiedene Abgabesätze für Artikel aus Kunststoff festgelegt, aber auch Auszahlungsmöglichkeiten nach einem Punktesystem für Reinigungsleistungen bei Strecken, Papierkörben, Flächen und Abfallmengen sowie für "Sensibilisierungsleistungen" [§ 3 Abs. 1 a) - f) der EWKFondsV für innerörtliche Leistungen].
Demnach ist die Zahlung von Mitteln für den kommunalen Reinigungsaufwand ab dem Jahr 2025 für das Jahr 2024 möglich.
Hat ALBA Braunschweig die in a) bis e) des genannten Paragraphen aufgeführten Reinigungs-, Sammlungs- und Entsorgungsleistungen zur Punktzahlermittlung bereits erhoben bzw. erhebt diese (bis wann?) im Jahr 2024?
Wer wäre, gegebenenfalls anteilig, jeweils Leistungserbringer sowie Anspruchsberechtigter für die Auszahlung?
In welchem Umfang kann die Stadt Braunschweig im Jahr 2024 Mitarbeiterstunden hinsichtlich der "Sensibilisierung" als Aufwand der Öffentlichkeitsarbeit geltend machen?
