Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22811-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

In der Anfrage werden die Folgen von Starkregenereignissen und Hochwässern ange­sprochen. Überflutungen durch Starkregenereignisse können praktisch im gesamten Stadtgebiet auftreten, Überflutungen durch Hochwasser nur in der Nähe von größeren Gewässern. Gegen Starkregen bietet häufig ein Objektschutz in Verantwortung des jeweiligen Eigentümers die einzige Möglichkeit, Schäden abzuwehren.

 

Die bei Hochwasser potentiell überfluteten Gebiete sind deutlich begrenzter. In der Regel sind die betroffenen Flächen durch Überschwemmungsgebietsausweisungen gesichert. In Braunschweig gibt es an allen relevanten Gewässern solche Ausweisungen. Die Weststadt liegt nicht in einem Überschwemmungsgebiet. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:

 

Zu 1:

 

Die jetzt von der Stadt angebotene Hilfe bei Hochwasser durch kostenlose Abholung von Sperrmüll wurde entschieden, um die in dieser besonderen Situation betroffenen Menschen zu unterstützen. Für außergewöhnliche Lagen wie die des Dezember­hochwassers gibt es keine Richtlinien oder festgefügten Regeln. Das städtische Hilfsangebot der kostenlosen Sperrmüllabholung bezieht sich auf die direkt von Hochwasser betroffenen überschwemmten Gebiete und insofern auf besonders schwer­wiegend betroffene Menschen. Es bezieht sich damit nicht auf alle Schäden, die mittelbar mit dem Hochwasser und den vorausgegangenen Niederschlägen im Zusammenhang stehen, etwa in Folge der hohen Grundwasserstände, die stadtweit zu beobachten waren.

 

Zu 2:

 

Das aktuelle Hochwasserschutzkonzept der Stadt wird nach dem aktuellen Ereignis grundlegend überprüft und überarbeitet werden. Hierfür wurden auch alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, Fotos einzusenden (https://arcg.is/mzi40). Auch wenn insofern die Auswertung noch nicht abgeschlossen ist, ist nicht zu erwarten, dass für die Weststadt Maßnahmen entwickelt werden. Die Weststadt ist nicht von Hochwasser betroffen.


 

In der Weststadt gibt es, wie das Ereignis im Juni 2023 aufgezeigt hat, örtlich die Gefahr der Überschwemmung durch Starkregen. Bei solchen Ereignissen sind die Anlagen der Stadt­entwässerung, selbst wenn sie wie in der Braunschweiger Weststadt sehr groß und nach allen Regeln der Siedlungswasserwirtschaft bemessen sind, überlastet. Für die Vorsorge gegen Starkregengefahren sind die Verantwortlichen für die jeweiligen Immobilien selbst aufgerufen, die Schäden zu minimieren. Die Stadt hat für Planungen in Eigenverantwortung eine gute Grundlage geschaffen, indem für mehrere Starkregenszenarien Gefahren- und Risikokarten entwickelt wurden (www.braunschweig.de/starkregen). Die Karten haben sich bei dem Ereignis im Juni 2023 als zutreffend und absolut brauchbar zur Identifikation von Starkregengefahren erwiesen.
 

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