Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 23-21857-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung nimmt zu den ursprünglich in DS-Nr. 21-15663 genannten Punkten wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Eine regelmäßige Evaluation des Winterdienstes nach jeder Saison findet nicht statt. Aufgrund des milden Verlaufs der Winter in den vergangenen Jahren bestand daran kein Bedarf. Nach dem starken Wintereinbruch Ende Januar/Anfang Februar 2020/2021 wurde jedoch eine Auswertung unter Beteiligung der Verwaltung und der ALBA Braunschweig GmbH und der BSVG durchgeführt.

 

Zu 2:

Im Zuge der Evaluierung wurden auch die Probleme der Erreichbarkeit von Pflegeeinrichtungen und Nahversorgern sowie die winterdienstliche Behandlung der Radwege diskutiert. Auch die Veränderung der Prioritäten der Straßen und Radwege zum Zwecke der Beschleunigung von Winterdienstarbeiten in Nebenstraßen mit Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen wurde in diesem Kreis erörtert. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass eine Erhöhung der Priorität von Nebenstraßen mit den o.g. Einrichtungen von der Stadt Braunschweig aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen nicht angestrebt wird.

Die Zuordnung der Straßen in die Prioritäten 1-3 für den Winterdienst erfolgt allein auf der Grundlage der Bedeutung der Straßen für die Erschließung des Braunschweiger Stadtgebietes. Hauptstraßen werden mit der 1. Priorität, Wohnsammelstraßen mit der 2. Priorität und Nebenstraßen mit der 3. Priorität geräumt. Einrichtungen wie z.B. Pflegeheime haben keine Bedeutung für die Zuordnung der Prioritäten.

Gemäß Leistungsvertrag mit der ALBA Braunschweig GmbH werden Straßen der 3. Priorität „nur in kritischen Situationen mit Schneehöhen, die eine Befahrbarkeit der Straßen mit handelsüblichen PKW mit Winterbereifung nicht mehr zulassen, geräumt“. Diese Zuordnung erfolgt auf der Grundlage der aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben und deren Auslegung bzw. einschlägigen Kommentierung. Demnach kann kein Spezialverkehr wie z.B. Schulbusverkehr, ÖPNV, Kranken- und Rettungswagen, ambulante Pflegedienste oder die Müllentsorgung eine sonst verkehrsunwichtige Straße in eine verkehrswichtige Straße transformieren.

Im Stadtgebiet der Stadt Braunschweig gibt es 34 Alten- und Pflegeheime, von denen 9 an Straßen der Priorität 2 liegen und 12 an Straßen der Priorität 3. Von den 124 Nahversorgern im Stadtgebiet liegen 10 an Straßen der Priorität 2 und 24 an Straßen der Priorität 3.

Im Stadtbezirk 321 sind von dieser Regelung nachfolgende Einrichtungen betroffen:

Altenheime: Haus Auguste, Ottweilerstraße 140, 38116 Braunschweig, Prio 2

Nahversorger: Keine

Der Leistungsvertrag zwischen Stadtverwaltung und ALBA sieht vor, dass bei Eintreten der o. g. kritischen Situationen in den Nebenstraßen von der ALBA Braunschweig GmbH Dienstleister beauftragt werden, die die ALBA bei der Schneeräumung unterstützen. Um die Erreichbarkeit von Pflegeeinrichtungen und Nahversorgern bei kritischen Verkehrsverhältnissen im Winter zu verbessern wurde mit der ALBA Braunschweig GmbH vereinbart, dass künftig die Ottweilerstraße von den Dienstleistern der ALBA als erstes geräumt wird.

Der Radwegewinterdienst wurde nach der Winterdienstsaison 2020/2021 neu aufgestellt. In der Winterdienstperiode 2021/2022 wurden statt wie bisher 35 Radwegekilometer der Priorität 1 ab Januar 2022 100 km der gleichen Priorität zugeordnet wie die parallel verlaufenden Straßen und durch ALBA BS winterdienstlich wie die Hauptverkehrsstraßen (mit Ausnahme des Einsatzes von Feuchtsalz) behandelt. Seit der Winterdienstperiode 2022/2023 werden sämtliche Radwege, die entlang von Hauptverkehrsstren verlaufen mit einer Gesamtstreckenlänge von 120 km, aufgeteilt in 12 Räumtouren der gleichen Priorität zugeordnet wie die parallel verlaufenden Straßen und durch die Alba BS winterdienstlich betreut.

Zu 3:

Eine Überprüfung der Einstufung der Straßen und Radwege erfolgt regelmäßig im Zuge von veränderten Strukturen wie beispielsweise der Entwicklung neuer Baugebiete. Über Verkehrsplanungen werden die neuen Verkehrsströme beschrieben und im Hinblick auf deren Auswirkungen untersucht und ausgewertet. Dabei werden neue Straßen den erforderlichen Prioritäten zugeordnet und ggf. bestehende Prioritäten angepasst.
 

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