Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22630-01
Grunddaten
- Betreff:
-
"Real"-Parkplatz der sich zwischen Moorhüttenweg und Berliner Straße befindet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat; 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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25.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 17.11.2023 (23-22630) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Fragen 1. und 2.:
Mit der Baugenehmigung aus dem Jahr 2023 ist der Umbau/die Modernisierung des Real-Marktes genehmigt worden. Der Real-Markt samt Parkplatz waren zu dem Zeitpunkt genehmigt vorhanden. Da es sich nicht um eine Nutzungsänderung im Gebäude handelte, konnte die Baugenehmigung nicht mit Auflagen oder anderen Verpflichtungen für den Parkplatz versehen werden. Daher enthält die Baugenehmigung lediglich Hinweise und Empfehlungen zum Parkplatz.
Die Umbaumaßnahmen des Parkplatzes sind noch in der Ausführungsphase.
Derzeit wird ein Baugenehmigungsverfahren für die Neustrukturierung des geplanten REWE-Marktes, ehemals „real“, durchgeführt. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist auch der vorhandene Parkplatz. Dieser soll durch Bäume und Grünbereiche neu gegliedert werden. Eine Neuausrichtung der Parkflächen ist geplant. Eine Photovoltaikanlage über den Stellplatzflächen ist derzeit nicht vorgesehen. Diese kann lt. rechtlicher Grundlagen (§ 32 a NBauO) derzeit nicht gefordert werden, da dies lediglich für neu zu errichtende Stellplatzanlagen vorgesehen ist und nicht bei Änderungen vorhandener Stellplatzanlagen.
Zwischen den Parkplatzreihen werden Mulden zur Versickerung des Regenwassers angeordnet. Ggfs. gibt es weitere Maßnahmen zur Regenrückhaltung.
Ob im Falle eines Starkregens der ausreichende Regenabfluss von der Fläche möglich ist, wird derzeit im laufenden Baugenehmigungsverfahren von den Fachämtern geprüft.
Zu Frage 3.:
Eine Baumpflanzung auf der Parkplatzfläche ist in der Planung des Bauherrn berücksichtigt. Eine rechtliche Verpflichtung dazu erübrigt sich daher.
Eine rechtliche Grundlage zur einer Verpflichtung für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf dem Parkplatz gibt es ‑ wie unter Punkt 2. beschrieben ‑ nicht. Es ist dennoch geplant, dem Bauherrn gegenüber dieses Anliegen zu kommunizieren und die möglichen Vorteile einer PV-Anlage darzulegen. Dabei wird die Bauaufsicht im Termin von einem städtischen Vertreter der Energiegenossenschaft Braunschweiger Land eG unterstützt.
