Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-22780-01
Grunddaten
- Betreff:
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Hochwasserlage im Stadtbezirk 112
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 37 Fachbereich Feuerwehr; 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation; 0660 Referat Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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25.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Das Dezemberhochwasser wurde durch intensive, lang anhaltende Niederschläge in Verbindung mit einer intensiven Vorsättigung der Böden verursacht. Im Braunschweiger Bereich wurde in den Gewässern Oker, Schunter und Wabe/Mittelriede ein knapp 20 jährliches Hochwasserereignis ausgelöst, dessen Überschwemmungen sich innerhalb der gesetzlichen Überschwemmungsgebiete abgespielt haben. Die Hochwasserlage in den weiter flussabwärts gelegenen Gebieten war zum Teil deutlich dramatischer als die Lage in Braunschweig.
Eine Überlastung der Kanalisation durch das Regenereignis war angesichts der Charakteristik des Hochwasserereignisses nicht zu erwarten und ist auch nicht eingetreten. Es gab jedoch Bereiche, in denen die Vorflut für die Regenwasserkanalisation aufgrund der hohen Wasserstände in den Gewässern eingeschränkt war und auch Absperrungen und Pumpen eingesetzt werden mussten, wie z. B. in der Schuntersiedlung und am Flachsrottenweg.
Die Verwaltung hat die Bürgerinnen und Bürger der Stadt gebeten, Fotos von den höchsten Wasserständen einzusenden. Die Fotos werden ausgewertet und sollen bei der Planung künftiger Hochwasserschutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Zur einfachen Datenübertragung wurde ein Link: https://arcg.is/mzi40 eingerichtet. Mit den neuen Erkenntnissen aus den Fotos, den gemessenen Wasserständen und den Abflüssen von Oker und Schunter sollen die Modellrechnungen überprüft und das Hochwasserschutzkonzept aus dem Jahr 2019 fortgeschrieben werden. Ziel der Stadt wird es dabei sein, zusammenhängende Siedlungsbereiche vor Hochwasser zu schützen.
Darüber hinaus gibt es angesichts der hohen Jahresniederschläge in 2023 von rund 1000 Litern pro Quadratmeter seit 2017 erstmals wieder sehr hohe Grundwasserstände, die im gesamten Stadtgebiet zu Kellervernässungen führen. In den gewässernahen Bereichen werden die allgemein hohen Grundwasserstände von einem sogenannten Grundhochwasser überlagert, indem sich die hohen Wasserstände aus den Fließgewässern infiltrierend auf das Grundwasser auswirken. Technische Abhilfe durch die Kommune ist nicht möglich. Generell sind Keller auf den höchsten zu erwartenden Grundwasserstand hin auszulegen. Gebäude sind zudem gegen Rückstau aus der Kanalisation so zu sichern, dass kein Wasser aus einer eingestauten Kanalisation in das Gebäude gelangen kann.
Dies vorausgeschickt beantwortet die Verwaltung die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Nein.
Zu 2: Nein.
Es ist aber eine Hochwasserhilfe seitens des Landes Niedersachsen geplant. Damit sollten zum Beispiel Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat schnell und unbürokratisch überbrückt werden.
Zu 3:
Im Bereich der Kanalisation wird aufgrund des Hochwassers kein Anpassungsbedarf gesehen.
Die bisherigen Renaturierungsmaßnahmen wirken sich bereits positiv auf den Hochwasserschutz aus, weil dieser bei der Planung stets mitgedacht wurde. Durch die nunmehr geplante Renaturierung der Schunter im Bereich Querum - genauer vom Borwall im Osten über den Bereich der Bevenroder Straße bis zum Bienroder Weg im Westen - besteht die Chance, die Wasserspiegel bei größeren Hochwässern durch Anlage von Flutrinnen ein Stück weit abzusenken. Ob und wenn ja welche weiteren Schutzmaßnahmen wie Deiche oder andere sogenannte „Linienschutzmaßnahmen“ sinnvoll sind, wird sich erst aus der Überprüfung der Modelle und der folgenden Fortschreibung des Hochwasserschutzkonzeptes ergeben.
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind grundsätzlich immer die jeweils aktuellen und prognostizierbaren Entwicklungen zu zahlreichen Themen zu beachten und die Planungen an diese jeweiligen Entwicklungen anzupassen, wie z. B. zu den Themen Wohnungsbedarf, öffentliche und soziale Bedarfe, Lärmschutz, Naturschutz, Klimaschutz usw. Das Thema „Wasser“ in seinen verschiedenen Facetten (Niederschlagswasser und Starkregen, Hochwasser und Überschwemmungen, Abwasser, Grundwasser, Gewässer) hat dabei eine hohe Bedeutung, die als Folge des Klimawandels zunimmt. Soweit es die rechtlichen Möglichkeiten eines Bebauungsplanes zulassen, sind geeignete und erforderliche Maßnahmen zum Schutz vor Wasserrisiken vorzusehen. Die möglichen Maßnahmen sind individuell an das jeweilige Planvorhaben anzupassen. In Betracht kommen in Verbindung mit den Bestimmungen der Landesbauordnung z. B. Flächen oder Maßnahmen zur Rückhaltung, zur Versickerung und zum Abfluss (Starkregen) von Wasser, das Freihalten von Flächen von Bebauung, Begrünungsmaßnahmen, die Modellierung von Gelände oder die Flächen für Deiche.
