Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 24-22892-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Linden am Bahnübergang Grünewaldstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beteiligt:
- DEZERNAT VIII -Umwelt-, Stadtgrün-, Sport- und Hochbaudezernat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr; DEZERNAT III Stadtplanungs-, Verkehrs-, Tiefbau- und Baudezernat
- Verantwortlich:
- Herlitschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
25.01.2024
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Bei Naturdenkmälern handelt es sich um Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, die gemäß §§ 20 Abs. 2, 22 Abs. 1 und 2 sowie 28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) i. V. m. § 21 Abs. 1 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) durch Verordnung als Naturdenkmäler festgesetzt wurden. Zuständige Behörden für die Unterschutzstellung sind die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden. Die interne Beschlusskompetenz liegt nach § 56 Abs. 1 Ziffer 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) bei der Vertretung, die ausschließlich über Satzungen und Verordnungen beschließt.
Die Linden in der Grünewaldstraße sind nicht als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt.
Für die Aufhebung und den Ersatz des Bahnübergangs Grünewaldstraße wird ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen sein. Dabei hat die zuständige Behörde festzustellen, ob für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.
Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Mit Beschluss des Ausschusses für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben vom 28. September 2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die Planung der Variante 1 (Ersatz des Bahnübergangs durch eine gradlinige Geh- und Radwegunterführung) als Vorzugsvariante gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und dem Regionalverband Großraum Braunschweig weiter voranzutreiben. Diese Variante erfordert den Entfall von ca. 34 Bestandsbäumen, darunter die hier angesprochenen Linden. Die politische Entscheidung, diese Bäume nicht zu erhalten, wurde mithin bereits getroffen.
Die Entscheidung zu einer Unterschutzstellung der Linden als Naturdenkmal liegt nicht bei der Verwaltung sondern wiederum bei der Vertretung. Mit dem o. g. Beschluss wurde eine politische Entscheidung bereits getroffen, die hiermit beantragte Prüfung zur Unterschutzstellung der Bäume als Naturdenkmäler ist damit obsolet.
Zu 2.:
Die Entscheidung über das Bestehen einer UVP-Pflicht sowie ggf. die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften durch die zuständige Behörde erfolgen. Im Rahmen einer UVP wäre der Entfall der Bestandsbäume (auch ohne deren Ausweisung als Naturdenkmal) zu bewerten.
