Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 22-19002-01
Grunddaten
- Betreff:
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Westfalenplatz Querum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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25.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrats 112 vom 16.06.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit folgender Maßnahmen zu prüfen:
- Begrünung des Platzes durch Grüninseln mit Baumbestand
- Parkverbot der Stra0e „Westfalenplatz“ westlich des Platzes zur Steigerung der Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen auch und gerade im Zeitraum des Marktbetriebs auf der Straße Westfalenplatz
- Installation weiterer Spielgeräte oder auch Fitnessgeräte im Sandbereich im Norden des Platzes sowie die Installation der bereits in Aussicht gestellten Boulebahn im selben Bereich zur Steigerung der Aufenthaltsattraktivität auf dem Westfalenplatz
- Die Zugänglichkeit zu den Geschäften auf der Ostseite des Platzes barrierefrei gestalten
- Die Marktbeschicker sind in die Planungen der Umgestaltungen mit einzubeziehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Anregungen zur baulichen Veränderung und Ergänzung des Westfalenplatzes stehen keine finanziellen Ressourcen für die erbetenen Ausstattungen und Umgestaltungen des Westfalenplatzes zur Verfügung.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheit hat die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei die Unfallsituation im Bereich des Westfalenplatzes analysiert. In den letzten fünf Jahren hat es an dieser Stelle keinen Unfall mit Beteiligung von Radfahrenden gegeben. Es gab innerhalb dieser fünf Jahre zwei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung, wobei ein leicht verletzter Fußgänger zu beklagen war.
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für Zufußgehende und Radfahrende erscheinen daher nicht zwingend notwendig
