Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 24-22927-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu der Anfrage der CDU/FDF-Gruppe vom 17.01.2024 (24-22927) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1.

 

Die Kindertagesstätte Wenden wurde seit 1968 in Trägerschaft der Ev.-luth. Kirchengemeinde in einem städtischen Gebäude betrieben. Durch den Übergang der Trägerschaft auf den Ev.-luth. Propsteiverband Braunschweiger Land zum 01.08.2022 ist in Bezug auf die Betriebserlaubnis der Bestandsschutz entfallen und betrifft entsprechend den Vorgaben des niedersächsischen Gesetzes für Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) die Anforderung nach einem Bewegungsraum. Dies war dem Träger im Vorfeld bekannt.

 

Der Abstimmungsprozess mit dem Propsteiverband als neuem Träger sowie dem Regionalem Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) als zuständige und erlaubniserteilende Aufsichtsbehörde und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zur Festlegung der zukünftigen und bedarfsgerechten Angebotsstruktur dauert gegenwärtig noch an. U. a. auch Bauordnung und -verwaltung sind in die Bearbeitung involviert, so dass ein abschließendes Ergebnis noch nicht vorliegt.

 

Zu 2.

 

Wartelisten einzelner Einrichtungen stellen ein Instrument der Platzvergabe dar und entfalten nur eine geringe Aussagekraft in Bezug auf die Versorgungssituation im Stadtbezirk bzw. gesamten Stadtgebiet. Insofern erfolgen auch keine vergleichenden Auswertungen für zurückliegende Zeiträume.

 

Die gesamtstädtische Bedarfsentwicklung wird gerade im Hinblick auf die jährlich erfolgenden Angebotsanpassungen fortlaufend beobachtet und analysiert.

 

Die Kita-Planung berücksichtigt dabei die geltenden rechtlichen Vorgaben zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs, wobei sich dieser unter Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts ausdrücklich nicht auf einen Platz in einer bestimmten Kindertagesstätte oder Kindertagespflege beschränkt.

 

 

 

 

 

 

Zu 3.

 

Die Entscheidung zur Erteilung der Betriebserlaubnis bzw. etwaiger Ausnahmen obliegt ausschließlich dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung. Ein Ergebnis steht aufgrund der unter Punkt 1 benannten Abstimmungsprozesse (noch) aus.

 

Trotz der dargestellten Zuständigkeit beim RLSB wurden zur Unterstützung und zur Abstimmung mehrfach Gespräche via Video-Konferenz und Telefon mit den Beteiligten geführt.

 

Auch ein Vor-Ort-Termin wurde durchgeführt.

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