Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22317-01

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Sachverhalt

Sachverhalt.

 

Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 25.10.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Zu 1.)

Seit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) aus dem Jahr 2020 müssen Kraftfahrzeuge innerorts 1,50 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrenden und Zufußgehenden einhalten. Außerorts beträgt der Abstand seitdem 2,00 Meter. Wenn es die infrastrukturellen Gegebenheiten nicht ermöglichen ausreichend Abstand einzuhalten, dann gilt es, hinter den Radfahrenden herzufahren. Die Einhaltung der Verkehrsregeln liegt auf der Verhaltensebene, also in der Verantwortung der Kfz-Fahrenden. Daher hat die Verwaltung keine Möglichkeit, den Abstand sicherzustellen.

 

Zu 2.)

Das Aufstellen von Schildern mit dem Hinweis den erforderlich Mindestabstand beim Überholen einzuhalten, kann den Eindruck erwecken, dass explizit entlang der jeweiligen Straße der Überholabstand einzuhalten ist. In der Weiterführung eines solchen Ansatzes müssten theoretisch stadtweit entsprechende Schilder aufgestellt werden. Eine ortsgebundene bzw. fest installierte Beschilderung zu dieser flächendeckend geltenden Regelung wird als nicht zielführend eingeschätzt.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gemäß Ziel 7, Maßnahme 16 des Ziele- und Maßnahmenkataloges „Radverkehr in Braunschweig“ (Verstärktes Engagement für Verkehrssicherheit im Radverkehr) noch in 2023 eine ortsungebundene Kampagne auf Bussen als Heckwerbung zum Thema des einzuhaltenden Mindest-Überholabstandes initiieren. Diese Kampagne ist bewusst ortsungebunden gewählt worden, da diese Regelung seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung flächendeckend gilt.

 

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