Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 23-22588-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestehende Jugendräume als Jugendplätze bzw. Bolzplätze im Stadtbezirk
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 322 Nördliche Schunter-/Okeraue
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zur Kenntnis
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30.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirksrat 322 vom 16.11.2023 (23-22588) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk existieren vier Bolzplätze (Wiesental, Mark-Twain-Straße, Eichenkamp und Lindenstr./Rathenowstraße), zwei Jugendplätze (Heideblick und Rathsholz) sowie zwei Spiel- und Jugendplätze (Dreisch, Thunstraße).
Die im Stadtbezirk geplanten Jugendspielräume stehen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan-Gebiet Wenden West. Der Bebauungsplan WE 62 sieht insgesamt die Errichtung von 3.720 m² Jugendspielfläche vor. Die geplante Fertigstellung ist derzeit für das Jahr 2027 vorgesehen. Der derzeit noch nicht satzungsbeschlossene Bebauungsplan WE 63 sieht Jugendräume mit einer Größe von 2.700 m² vor.
Zu Frage 2:
Eine definierte Mindestausstattung von Jugend- und Bolzplätzen gibt es nicht. Die Ausstattung von Jugend- und Bolzplätzen orientiert sich an dem jeweils vorhandenen Budget in Verbindung mit den Wünschen der Nutzer*innen und den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten bzw. den sich ergebenden technischen Notwendigkeiten (Lärmschutz, Erfordernisse durch Bodenbeschaffenheiten usw.). Neben den eigentlichen Aktionsbereichen, die im Rahmen des Braunschweiger Partizipationsmodell ermittelt werden (z.B. Bolzen, Streetball, Skaten u.a.), gehören üblicherweise aber auch Aufenthaltsbereiche mit Sitzmöglichkeiten (in Verbindung mit Abfallbehältern und Fahrradständern) dazu.
Sowohl bei Neuplanungen als auch bei umfangreicheren Sanierungen werden Jugendbeteiligungen durchgeführt, um die Wünsche und Bedarfe der potenziellen Nutzer*innen zu ermitteln. Dabei werden auch inklusive Aspekte berücksichtigt.
Zu Frage 3:
Bei dem Unterstand in Thune auf dem Jugendplatz Rathsholz wurde ein Befall mit Holzbienen festgestellt. Daraufhin wurde bereits die Sitzfläche erneuert. Das Dach ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Die Erneuerung wurde in die Arbeitsplanung mit aufgenommen.
Bei dem Unterstand in Wenden ist vermutlich ein Pavillon in der Grünanlage Ohewiese gemeint, welcher sich am Kanal befindet (Wenden Richtung Thune). Der Pavillon ist ebenfalls sanierungsbedürftig und wurde in die Arbeitsplanung mit aufgenommen.
Der Unterstand auf dem Jugendplatz Heideblick wurde fachlich begutachtet. Hier besteht derzeit kein Sanierungsbedarf.
