Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 24-22889-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtbahnausbau nach Volkmarode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Wiegel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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zur Kenntnis
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Geplant
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage von BIBS-Fraktion, CDU-Fraktion und Herrn Zimmer vom 12.01.2023 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Ursächlich für die geringe Wirkung der Kostenentwicklung auf den NKI ist vor allem die in der Verfahrensanleitung der Standardisierten Bewertung (aktuell Version 2016) vorgeschriebene Normierung der Kosten und Nutzen jedes betrachteten Projektes auf das Bezugsjahr 2016. Das bedeutet, dass die zu großen Teilen (75 %; siehe DS 23-22592) inflationsbedingt gestiegenen Kostenanteile keinen Einfluss auf die Berechnung des NKI haben.
Die übrige in DS 23-22592 dargestellte Änderung der strukturellen Kosten wirkt sich erwartungsgemäß negativ auf den NKI aus. Dieser liegt zum jetzigen Zeitpunkt bei 1,3 und hält damit die aktuelle Zielmarke in Höhe von 1,2 ein.
Bis zum Vorliegen einer genehmigten Planung (Planfeststellung) wird der NKI weiter aktualisiert und überprüft werden. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass die Förderfähigkeit des Teilprojektes Volkmarode Nord nicht gegeben sein könnte.
Zu 2.:
Die Anlieger wurden sowohl mit persönlichen Anschreiben als auch in einer Veranstaltung am 7. Juli 2022 über die Berechnung der Straßenausbaubeiträge und ihre voraussichtlichen Beitragshöhen informiert. Der zuständige Stadtbezirksrat 111 Hondelage-Volkmarode wurde beteiligt.
Die Beitragsermittlung aus Juli 2022 basiert überwiegend aus Kosten für zusätzliche ergänzende Maßnahmen (= C-Maßnahmen, siehe DS 23-22592) und in geringem Umfang für flankierende Maßnahmen (= B-Maßnahmen, DS 23-22592). Für diese Maßnahmen wurden keine Kostensteigerungen prognostiziert. Somit ist auch keine Erhöhung der voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge zu erwarten.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der neuen Wendeschleife an der Querumer Straße der Beginn einer straßenausbaubeitragspflichtigen Maßnahme vorliegt. Ein Beginn löst für sich betrachtet aber noch keine Straßenausbaubeitragspflicht aus.
Zu 3.:
Die Kosten sind im Haushalt dargestellt und werden im Zuge der Haushaltsplanaufstellungen regelmäßig überprüft und aktualisiert.
