Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22459-01
Grunddaten
- Betreff:
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Luisenstraße - Prüfung der Zulassung des Linksabbiegens in die Cammannstraße (stadteinwärts)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 310 vom 21.11.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Bezirksrat 310 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob das Abbiegen von der Luisenstraße in die Cammannstraße stadteinwärts möglich ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Für die Einrichtung eines Linksabbiegers in die Cammannstraße von der Luisenstraße (Fahrtrichtung stadteinwärts) ist nur ein gesichertes Linksabbiegen wegen der parallelen Stadtbahnführung zulässig. Dies bedarf einer separaten Linksabbiegespur, welche innerhalb des zur Verfügung stehenden Straßenraums unter Beibehalt der Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr auf der Luisenstraße mit zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung, nicht realisierbar ist.
Die Einrichtung eines Linksabbiegers von der Luisenstraße (stadteinwärts fahrend) in die Cammannstraße oder in die Juliusstraße ist somit nicht umsetzbar.
