Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22459-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates 310 vom 21.11.2023 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

Der Bezirksrat 310 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob das Abbiegen von der Luisenstraße in die Cammannstraße stadteinwärts möglich ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Für die Einrichtung eines Linksabbiegers in die Cammannstraße von der Luisenstraße (Fahrtrichtung stadteinwärts) ist nur ein gesichertes Linksabbiegen wegen der parallelen Stadtbahnführung zulässig. Dies bedarf einer separaten Linksabbiegespur, welche innerhalb des zur Verfügung stehenden Straßenraums unter Beibehalt der Leistungsfähigkeit für den motorisierten Individualverkehr auf der Luisenstraße mit zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung, nicht realisierbar ist.

 

Die Einrichtung eines Linksabbiegers von der Luisenstraße (stadteinwärts fahrend) in die Cammannstraße oder in die Juliusstraße ist somit nicht umsetzbar.

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