Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 23-22148-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Fahrplanangebot der BSVG wird zur Anpassung des Fahrplans ab 18. März 2023 zunächst auf den Buslinien 426 und 436, entgegen der in Drucksache 23-22148 kommunizierten Planung, weiterhin eingeschränkt bleiben:

 

  • Buslinie 426

-          Taktverdichtung auf alle 15 Minuten nur von ca. 7 bis 9 Uhr an Schultagen

-          Zu allen anderen Zeiten bleibt es von Montag bis Sonntag bei einem 30-Minuten-Takt

  • Buslinie 436

-          Verkehrt ganztägig alle 30 Minuten (Montag bis Sonntag), wie aktuell auch von Montag bis Freitag

 

Hintergrund:

In den vergangenen Jahren konnte die BSVG im Linienverkehr, trotz einer herausfordernden Personalsituation aufgrund des bundesweiten Fachkräftemangels, ungeplante Fahrtausfälle auf ein Minimum reduzieren. Dies wurde erreicht, indem das Fahrplanangebot sorgfältig an die absehbar verfügbare Personalstärke im Fahrdienst angepasst wurde.

 

Die vorgesehene und notwendige Personalstärke im Bussektor zur Erbringung der vollen Fahrplanleistung im laufenden sowie im neuen Fahrplan ab 18. März 2024 konnte in den letzten Monaten trotz intensiver Bemühungen zur Personalakquise und Ausbildung in der BSVG-Fahrschule Bus noch nicht wieder erreicht werden. Der Arbeitsmarkt ist bundesweit vom Fachkräftemangel geprägt, sodass es nahezu keine ausgebildeten Berufskraftfahrer auf dem Arbeitsmarkt gibt, die ohne Qualifizierungsmaßnahmen eingestellt werden können. Die Krankenquote bleibt, so wie in der gesamten ÖPNV-Branche, auch bei der BSVG im Fahrdienst weiterhin spürbar, über dem langjährigen Mittel. Dies verstärkt die angespannte Personalsituation. Ergänzend laufen derzeit die Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag Nahverkehr (TV-N). Die im Raum stehenden Forderungen der Gewerkschaft ver.di führen voraussichtlich zu einer Erhöhung des Personalbedarfs, die sich ebenfalls verstärkend auf die angespannte Personalsituation auswirkt.

 

Angesichts der anspruchsvollen Rahmenbedingungen im Busfahrdienst ist die für den uneingeschränkten Betrieb des Fahrplans erforderliche Personalstärke auf absehbare Zeit nicht gegeben. Um ein verlässliches und planbares Fahrplanangebot für alle Fahrgäste sicherzustellen, sind Anpassungen unumgänglich.

 

Gemäß dem öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) hat die Verkehrs-GmbH die Befugnis, unterjährig im Linienverkehr des Teilnetzes 40 (Braunschweig Stadtbahn und Stadtbus) eigenständig Leistungsanpassungen vorzunehmen. Diese Anpassungen können im Umfang von etwa zwei Prozent der geplanten Fahrplankilometerleistung eines jeden Jahres erfolgen, ohne dass dafür die Zustimmung des Regionalverbands Großraum Braunschweig (RGB) und der Stadt Braunschweig eingeholt werden muss. Die geplanten Anpassungen des Fahrplanangebots bleiben im Vergleich zu den aktuellen Fahrplankilometern weiterhin im Rahmen des im ÖDA festgelegten Handlungsspielraums.  

 

Ziel:

Perspektivisch wird weiterhin angestrebt, die Linie 426 sowie 436 auf einen 15-Minuten-Takt von ca. 6 bis 18 Uhr von Montag bis Freitag an Schultagen zu verdichten. Ein Umsetzungszeitpunkt ist hierfür bisher nicht absehbar und hängt von einer nachhaltigen Verbesserung der Personalsituation ab.

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