Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung außerhalb von Sitzungen - 22-18244-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Ampelsystems Thiedestraße in Richtung Westerbergstraße (Rüningen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung außerhalb von Sitzungen
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat; 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Südwest
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zur Kenntnis
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Erledigt
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Mitteilungen außerhalb von Sitzungen
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zur Kenntnis
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31.01.2024
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates 222 vom 15.03.2022 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):
Der Stadtbezirksrat 222 Südwest beschließt die Erweiterung des Ampelsystems Thiedestraße in Richtung Westerbergstraße um einen Linksabbiegerpfeil (Diagonalgrün). Weiterhin wird beantragt, dem Dialoggrün eine gelb blinkende Ampel vorzuschalten (analog der Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich auf dem Grünen Platz in Wolfenbüttel).
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Entschärfung der Unfallhäufungsstelle Alte Frankfurter Straße – Westerbergstraße sowie zur Einrichtung der Feuerwache Süd-West ist eine Lichtsignalanlage (LSA) vorgesehen, deren Signalzeitenablauf in der Verbindung mit der Lichtsignalanlage Thiedestraße – Westerbergstraße koordiniert werden muss. In diesem Zusammenhang wird die Einrichtung eines Diagonalpfeiles für die Fahrbeziehung Thiedestraße – Westerbergstraße geprüft.
Die Steuerung der LSA Thiedestraße – Westerbergstraße sieht heute bereits einen Nachlauf von neun Sekunden Grün für den aus Richtung Süden kommenden Kfz-Verkehr vor; d. h. die Linksabbieger können am Ende ihrer Grünzeit unter Beachtung des parallelgeführten Fuß- und Radverkehrs nach Abbruch der entgegenkommenden Kfz-Verkehre nach links abbiegen. Der Linksabbieger zeigt sich nicht als Unfallhäufungsstelle, die eine kurzfristige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erfordern würde. Folglich wird von einer kurzfristigen Realisierung eines Diagonalpfeils, der zu einer Reduzierung der Grünzeit für den Fuß- und Radverkehr in einer Schulwegverbindung führen würde, abgesehen.
Mit dem Beschluss wird zusätzlich zum Diagonalpfeil eine vorgeschaltete, gelb blinkende Ampel beantragt. Gelb blinkende Hilfssignale werden nur bei Gefahrenstellen installiert, wenn nicht auf andere Weise die Gefahrenstelle entschärft werden kann. Dadurch das die Sichtverhältnisse für den Linksabbieger auf den entgegenkommenden Kfz- und parallelen Fuß- und Radverkehr an diesem Knoten gut sind und infolge keine Gefahrenstelle vorliegt, ist eine zusätzliche Warnung durch ein gelb blinkendes Hilfssignal nicht erforderlich. Das beantragte gelb blinkende Hilfssignal wird daher abgelehnt.
